Mini- und Midi-Jobs

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12.10.2022 Der steigende Mindestlohn wirkt sich auch auf die geringfügig entlohnte Beschäftigung aus:

Dadurch wird aus dem bislang als Dadurch wird aus dem als 450-Euro-Job bekannten Mini-Job seit 1. Oktober ein 520-Euro-Job. Wird die Geringfügigkeitsgrenze regelmäßig überschritten, führt dies wie bisher zur Sozialversicherungspflicht.

Die Entgeltspanne für sog. Midi-Jobs im Übergangsbereich steigt von derzeit EUR 450,01 bis EUR 1.300 auf EUR 520,01 bis EUR 1.600 monatlich, Hat eine geringfügige Beschäftigung schon vor dem 1.10.2022 begonnen, gelten für Mini-Jobs mit einem regelmäßigen Monatsentgelt von EUR 450,01 bis EUR 520,00 Bestandsschutzregelungen in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung (bis zum 31.12.2023).

Letzte Änderung: 11.10.2022