Digitale Betriebsversammlung

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21.09.2022 Digitale Betriebsversammlungen, Jugend- und Auszubildendenversammlungen sind wieder möglich.

Mi Blick auf die Gesundheitslage, die sich im Herbst wieder schnell ändern könnte, wurde die Sonderreglung mit dem "Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19" wieder reaktiviert und verlängert.

Bis 7. April 2023 können dann wieder als Video- oder Telefonkonferenz abgehalten werden:
Betriebsversammlungen
Betriebsräteversammlungen
Jugend- und Auszubildendenversammlungen
Sitzungen der Eingiungsstelle

Der Bundesrat hat einem entsprechenden Gesetz abschließend zugestimmt. Der § 129 BetrVG gilt ab dem 1.10.2022.

Letzte Änderung: 20.09.2022