Hinzuverdienstgrenze bei Rente ab 2023

Vorschaubild

31.12.2022 Die Ampelkoalition schafft die Hinzuverdienstgrenze ab.

Bis zum Beginn der Corona-Krise betrug die Hinzuverdienstgrenze 6300 Euro bei Erwerbsminderungsrenten und vorgezogenen Altersrenten.

Alles, was darüber lag, sorgte unter dem Strich für eine Kürzung Ihrer Rente. Doch damit ist jetzt bald Schluss. Denn die Bundesregierung plant eine kräftige Anhebung dieser Richtwerte.

Um während der Corona-Pandemie Personalengpässe aufzufangen, hat der Gesetzgeber bereits 2021 eine deutlich höhere Hinzuverdienstgrenze verabschiedet. Zumindest bei der vorgezogenen Altersrente. So wurden aus 6300 Euro bereits 46.060 Euro.

Ab 2023 wird nun die Grenzen ganz enfallen. Damit ist dann künftig auch bei Erwerbsminderungsrente und vorgezogener Altersrente ein unbegrenzter zuverdienst möglich.

Aber Vorsicht bei Erwerbsminderungsrenten: Hier darf die Höchstarbeitsgrenze nicht überschritten werden da sonst der Rentenanspruch entfällt.

Letzte Änderung: 22.11.2022