Betriebsrat gründen: Wie geht das?

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11.10.2022 Mitbestimmung und Schutz von Arbeitnehmerrechten: In Betrieben mit Betriebsrat sind die Arbeitsbedingungen besser als ohne. Die Löhne sind höher, die Arbeit sicherer und gesünder.

Einen Betriebsrat zu wählen ist in Deutschland demokratisches Recht der Beschäftigten: "In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmerinnen, von denen drei wählbar sind, werden Betriebsräte gewählt." So steht es in Paragraf 1 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) - das "Grundgesetz" für das Miteinander von Arbeitgebern und Beschäftigten in Betrieben.

Turnusmäßig wählen Millionen Beschäftigte alle vier Jahre neue Betriebsräte - das nächste Mal schon demnächst: von März bis Mai 2022. Eine erstmalige Betriebsratswahl in Betrieben, die bislang noch keinen Betriebsrat haben, ist jedoch jederzeit möglich.

Das bedeutet: Wenn mindestens fünf volljährige Beschäftigte im Betrieb sind, von denen mindestens drei ein halbes Jahr oder länger im Betrieb arbeiten - dann wird ein Betriebsrat gewählt. So steht es im Paragraf 1 des Betriebsverfassungsgesetzes. Die weitaus meisten Arbeitgeber behindern die Betriebsratswahl nicht, sondern lassen ihre Beschäftigten ihr demokratisches Recht auch im Betrieb ausüben.

Der Arbeitgeber darf die Betriebsratswahl nicht verbieten oder behindern. Ansonsten macht er sich nach Paragraf 119 Betriebsverfassungsgesetz strafbar. Allerdings: Die Strafgerichtsbarkeit - also Staatsanwälte und Strafrichter - verfolgt Verstöße gegen den Paragrafen 119 nur selten, unter anderem weil sie sich mit Betriebsverfassungsrecht nicht so auskennen. Aber es kommt vor, dass Geschäftsführer zu hohen Geldstrafen verurteilt werden.

Besser und sicherer ist es, sich nicht auf Strafgerichte zu verlassen, sondern gemeinsam mit den Kollegen und der IG Metall als kompetente Partnerin die Betriebsratswahl rechtssicher anzugehen.

Mehr erfahrt ihr bei der IG Metall Pforzheim

Letzte Änderung: 15.08.2022