Corona: Was Beschäftigte wissen müssen
Bis auf die Impfnachweispflicht für Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheits- und Pflegebereichs sind fast alle Corona-Regeln, die Bezug zum Arbeitsleben haben, entfallen.
Nun sind verstärkt die Unternehmen verpflichtet, selbst die Gefährdungslage einschätzen und in betrieblichen Hygienekonzepten Schutzmaßnahmen festzulegen - gemeinsam mit dem Betriebs- oder Personalrat.
Für den Eigenschutz gilt: Abstand halten, Hygiene beachten, Maske tragen und regelmäßig lüften.
Letzte Änderung: 12.07.2022