JAV Wahl 2022

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11.07.2022 Die Wahl zur Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) findet von Oktober bis November statt

Die Ausgangslage
So hat es der Gesetzgeber vorgegeben: Im Zeit raum vom 1. März bis zum 31. Mai 2022 werden die Betriebsratswahlen organisiert. Sie finden alle vier Jahre statt.

So banal es klingt: Für die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) ist diese Wahl "lebenswichtig": Ohne einen bestehenden Betriebsrat ist die JAV schlicht handlungsunfähig. Als Hilfsorgan des Betriebsrats kann sie gegenüber der Arbeitgeberseite die Interessen der von ihr vertretenen Beschäftigten nicht direkt durchsetzen. Entsprechende Mitbestimmungsrechte hat nur der Betriebsrat.

Von daher ist auch die Zusammensetzung des Betriebsrats von großem Interesse: Ist das Gremium aufgeschlossen gegenüber den Forderungen der jungen Menschen und Auszubildenden oder wird die JAV als lästiges Anhängsel betrachtet?

Für engagierte JAV-Mitglieder stellt sich deshalb die Frage, ob es nicht besser ist, gleich als Betriebsratsmitglied die Interessen aller und auch gerade der Auszubildenden durchzusetzen. Dazu kommt: Viele Betriebsrät_innen sind auch an Nachwuchsgewinnung interessiert und unterstützen gerade die Kandidatur von JAV-Mitgliedern - weil die bereits wissen, wie Gremienarbeit geht.

Aber auch wenn junge Leute nicht der JAV angehören, können sie frischen Wind in den Betriebsrat bringen. Doch was nützt das? Schließlich endet das Ausbildungsverhältnis automatisch mit Bestehen der Abschlussprüfung - und damit auch die Mitgliedschaft im Betriebsrat, oder?

Was häufig vergessen wird: Der Anspruch auf Übernahme in ein ausbildungsentsprechendes unbefristetes Vollzeitarbeitsverhältnis (§ 78a Betriebsverfassungsgesetz, BetrVG) gilt auch für Betriebsratsmitglieder.

Die Kandidatur
Bewerber_innen müssen sowohl die Voraussetzungen des aktiven als auch des passiven Wahlrechts erfüllen.

Wählen
Wahlberechtigt sind alle, die am (letzten) Wahltag dem Betrieb angehören, also etwa auch Absolvent_innen eines dualen Studiums. Zu den Arbeitnehmer_innen zählen die klassischen Auszubildenden - auch wenn ihr Ausbildungsvertrag ruht - genauso wie Anlernlinge, Volontär_innen, Umschüler_innen und Teilnehmer_innen an berufsvorbereitenden Maßnahmen oder Einstiegsqualifizierungen. In vielen Fällen sind auch Praktikant_innen wahlberechtigt - hier ist immer eine Einzelfallprüfung erforderlich.

Wichtig: Mit dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz (siehe Soli aktuell 8/2021) wurde der § 7 Satz 1 BetrVG neugefasst - und damit das Wahlalter auf 16 Jahre abgesenkt.

Aufpassen: Stimmberechtigt ist nur, wer auf der Wählerliste steht. Die könnt ihr beim Wahlvorstand checken.

Gewählt werden
Das passive Wahlrecht setzt hingegen weiterhin die Volljährigkeit voraus (§8 Abs. 1 BetrVG). Wer also am (letzten) Wahltag mindestens 18 Jahre alt ist, kann kandidieren. Der Bewerber muss zum Zeitpunkt der Wahl mindestens sechs Monate dem Betrieb oder anderen Betrieben des Unternehmens bzw. des Konzerns ohne rechtliche Unterbrechung angehören.

Der Form halber: Beschäftigte, denen per strafgerichtlicher Verurteilung dieses Recht aberkannt wurde, sind nicht wählbar.

Stützer
Um von vornherein aussichtslose Kandidaturen zu verhindern, setzt der Gesetzgeber als Hürde eine gewisse innerbetriebliche Resonanz voraus. Bewerber_innen benötigen - gestaffelt nach Anzahl der Wahlberechtigten - eine bestimmte Anzahl von wahlberechtigten Arbeitnehmer_innen, die die Kandidatur mittels Unterschrift unterstützen ("Stützer").

Nach dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz wurde diese Hürde wesentlich entschärft:

In Betrieben mit bis zu 20 Wahlberechtigten werden überhaupt keine Stützer mehr benötigt.

  • Gibt es 21 bis 100 Wahlberechtigte, reichen zwei Stützunterschriften aus.
  • In Betrieben mit mehr als 100 Wahlberechtigten muss die Kandidatur von mindestens einem Zwanzigstel der Wahlberechtigten mittels Unterschrift unterstützt werden.
  • Auf jeden Fall immer reichen die Unterschriften von 50 Wahlberechtigten aus

Hinweis: Reicht eine Gewerkschaft Wahlvorschläge ein, benötigt man überhaupt keine

  • Stützer. Hier müssen lediglich zwei Gewerkschaftsbeauftragte unterzeichnen.

Wer nicht schon im Vorfeld von Betriebsratsmitgliedern, Vertrauensleuten der Gewerkschaft oder der zuständigen Gewerkschaftssekretär_in angesprochen wurde, sollte aktiv werden und im Betrieb sein Interesse an einer Kandidatur bekunden - und mit seiner Gewerkschaft in Kontakt treten!

Vorsicht: Wer als amtierendes JAV-Mitglied kandidiert, muss sich über eines im Klaren sein: Die beiden Ämter können nicht parallel ausgeübt werden. Wer also genug Stimmen erhält, verliert mit Amtsannahme automatisch sein JAV-Amt bzw. muss von der Ersatzmitgliederliste gestrichen werden.

Vorab sollten also etwaige Auswirkungen geprüft werden: Stehen der JAV bei erfolgreicher Kandidatur noch genügend Ersatzmitglieder zur Verfügung? Oder müsste - sofern das nicht der Fall ist - eine außerordentliche Neuwahl der JAV stattfinden? Das ist auch zu berücksichtigen, wenn ein JAVi nur Betriebsrat-Ersatzmitglied wird.

Mach mit: Der Wahlvorstand
JAV-Mitglieder können sich gern bei der Durchführung der Wahl einbringen. Die Mitglieder und Ersatzmitglieder des Wahlvorstands werden vom Betriebsrat bestellt - d.h. in einer Sitzung per Mehrheitsbeschluss gewählt.

Auch wenn häufig ein seit Jahr und Tag eingespieltes Team diese Aufgabe wahrnimmt - auch die gehen mal in den verdienten Ruhestand. Hier sollte man an die rechtzeitige Nachwuchsgewinnung denken und Jüngeren eine Chance geben. Das Know-how gibt es bei entsprechenden Schulungen.

Nicht vergessen: Nichts geht ohne Wahlhelfer_innen! Sie werden vom Wahlvorstand herangezogen und unterstützen bei der Stimmabgabe und -auszählung. Dieses Ehrenamt setzt die Wahlberechtigung voraus. Auch hier können JAV-Mitglieder ihr Interesse an einer Mitarbeit anzeigen.

Informiert alle!
Als JAV-Mitglieder informiert ihr die Beschäftigten, die ihr vertretet, per Intranet, über Infoflyer, auf der Jugend-und Auszubildendenversammlung oder auch persönlich über Wichtigkeit und Bedeutung der Wahl. Gerade Jugendliche sollten auf das ihnen zustehende Wahlrecht hingewiesen werden. Und da sich die Neuerungen noch nicht überall rumgesprochen haben: Fragt den Wahlvorstand, ob auch die Jugendlichen auf der Wählerliste stehen.

Letzte Änderung: 11.07.2022