Infektionsschutz weiter wichtig!

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26.06.2022 Die Infektionslage, verschärft sich bereits wieder drastisch. Regionale und betriebliche Corona-Ausbrüche nehmen deutlich zu.

Nach Auslaufen der Sars-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung und -regel Ende Mai liegt die Entscheidung über Schutzmaßnahmen nun vorrangig bei den Arbeitgebern.

Nach den Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes sind sie verpflichtet, ihre Gefährdungsbeurteilung stetig an das aktuelle Infektionsgeschehen anzupassen und daraus Maßnahmen des Arbeitsschutzes abzuleiten.

Keine Verpflichtung besteht mehr, den Beschäftigten ein Angebot für Corona-Tests zu unterbreiten. Es kann aber ein betriebliches Testangebot im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung als Arbeitsschutzmaßnahme durch die Arbeitgeberin, den Arbeitgeber festgelegt werden, beispielsweise um Ausbrüche im Betrieb zu verhindern (Link siehe unten). Die Regelung zur bezahlten Freistellung von Arbeitnehmer*innen, um sich während der Arbeitszeit impfen zu lassen, ist ebenfalls außer Kraft.
Parallel mit dem Ende der Sars-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung hat die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) ihre branchenspezifischen Arbeitsschutzstandards zurückgezogen. Auf deren Basis waren Friseur*innen und Kosmetiker*innen sowie einige andere Berufsgruppen noch zum Tragen einer Maske verpflichtet. Mit dem Schritt der BGW ist dies nun hinfällig. Auch ein Hygieneplan und die betriebsbedingte Kontaktreduzierung sind nicht länger ein Muss. Das Bundesarbeitsministerium empfiehlt zum betrieblichen Infektionsschutz, weiterhin vor allem die AHA+L-Regel einzuhalten. Bedeutet: Abstand halten, Hygiene beachten, im Alltag Maske tragen in von mehreren Personen gleichzeitig genutzten Innenräumen, bei Unterschreitung eines Abstands von anderthalb Metern sowie bei direktem Körperkontakt und regelmäßig lüften.

Unterstützung bei der Integration des Infektionsschutzes in die betriebliche Gefährdungsbeurteilung bieten die branchenspezifischen Handlungshilfen der Berufsgenossenschaften. Diese werden zukünftig allerdings nur noch vereinzelt aktualisiert. Die Berufsgenossenschaften beraten Betriebe jedoch weiterhin in Fragen des Infektionsschutzes.

Weitere Informationen:
Empfehlungen des Bundesarbeitsministeriums zum betrieblichen Infektionsschutz
Informationen und Empfehlungen der BGW zum betrieblichen Infektionsschutz
Corona-Tests im Betrieb nach Ende der Testangebotspflicht (BGW)

Letzte Änderung: 24.06.2022