Mitgliedervorteil in der Leiharbeit

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21.06.2022 Der Mitgliedervorteil wird jeweils zum Urlaubsgeld im Juni und zum Weihnachtsgeld im November ausgezahlt. Die Höhe des Mitgliedervorteils richtet sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit.

Die Mitglieder-Extrazahlung erhalten alle Leihbeschäftigte mit einer Betriebszugehörigkeit von länger als sechs Monaten im Leihunternehmen, wenn sie zum 30. Juni oder 30. November eines Jahres mindestens 12 Monate Mitglied der IG Metall sind. Leihbeschäftigte, die noch nicht IG Metall-Mitglied sind, sichern sich durch ihren Beitritt ihren Mitgliedervorteil im Jahr 2023! Der Beitritt ist ganz einfach online unter dem untenstehenden Link möglich.

Ein Überblick, wer Anspruch hat:
Leihbeschäftigte, die mindestens 12 Monate Mitglied in der IG Metall (und/oder einer anderen DGB-Gewerkschaft) sind, zum Stichtag 30. Juni beziehungsweise 30. November.
Mindestens 6 Monate Beschäftigungsdauer beim Verleiher, zum Stichtag 30. Juni beziehungsweise 30. November.

Der Verleihbetrieb muss tarifgebunden sein.
Um den Mitgliedervorteil zu erhalten, müssen Leihbeschäftigte einen Antrag an ihren Arbeitgeber (Leihunternehmen) stellen und eine Bescheinigung über ihre Mitgliedschaft beilegen. Der Antrag für den Mitgliedervorteil beim Urlaubsgeld muss bis einschließlich 30. Juni (E-Mail-/Posteingang) gestellt werden. Die Antragsstellung ist per Post oder per E-Mail möglich. Die Unterlagen für den Antrag gibt es für die Mitglieder im Servicecenter-Portal der IG Metall.

Anhang:

Weitere Infos:

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Letzte Änderung: 20.06.2022