Geschäfte am 1. Mai auch in Nagold zu
Am 27. April hat der VGH der Klage im Eilverfahren stattgegeben und den verkaufsoffenen Sonntag in Nagold gestrichen.
Das Gericht hat die Meinung von ver.di und den übrigen Gewerkschaften bestätigt!
"Der 1. Mai muss arbeitsfrei bleiben. Es ist eine Schande, dass seitens der Stadt Nagold nicht nur an den Gewerkschaften vorbei entschieden wurde, sondern die Verantwortlichen der Stadt Nagold wollten die Schuld sogar den Gewerkschaften in die Schuhe schieben, dass ohne verkaufsoffenen Sonntag wirtschaftliche Einbußen und Arbeitsplatzverluste entstehen würden. Solch eine Argumentation ist primitiv und inhaltsleer!" sagt Dorothee Diehm, erste Bevollmächtigte der IG Metall Freudenstadt.
"Wir begrüßen die Entscheidung des Verwaltungsgerichthofs sehr und freuen uns, unsere Kolleginnen und Kollegen weiterhin zur traditionellen 1.Maifeier am Naturfreundehaus Nagold einladen zu dürfen!" erklärt Martin Holl, DGB Regionsvorsitzender Nordschwarzwald.
Letzte Änderung: 28.04.2022