Geringfügige Beschäftigung

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21.02.2022 Null soziale Sicherheit bei Minijobs

Minijobs sollen nicht als Ersatz für reguläre Arbeitsverhältnisse missbraucht oder zur Teilzeitfalle besonders für Frauen werden. So steht es auch im Koalitionsvertrag. Sogenannte Minijobs sollten deshalb ab dem ersten Euro Einkommen voll in die Sozialversicherung einbezogen werden. Die im Referentenentwurf des BMAS geplante Ausweitung der Geringfügigkeitsgrenze auf 520 Euro bedeutet aber: Es gibt zukünftig noch mehr Minijobs, die den Beschäftigten null soziale Sicherheit bieten.

DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel kritisiert: "Bei Jobverlust kein Kurzarbeitergeld, kein Arbeitslosengeld und für viele nach Arbeitsende auch keine Rentenansprüche - das bleibt die bittere Kehrseite der Minijobs."

Die Kritikpunkte des DGB am aktuellen BMAS-Referentenentwurf

Der DGB fordert eine umfassende Reform der sogenannten Minijobs. Der aktuelle Vorschlag des Ministeriums greift hier zu kurz:

  • Die Anhebung und Dynamisierung der Geringfügigkeitsgrenze werden die Situation der geringfügig Beschäftigten nicht verbessern. Künftig werden noch mehr Menschen betroffen sein.
  • Der Entwurf sieht keine Verbesserungen beim Sozialversicherungsschutz für geringfügig Beschäftigte vor.
  • Die Hürden zur Ausweitung der Arbeitszeit werden nur gemildert, aber nicht beseitigt.
  • Der gleitende Anstieg der Sozialversicherungsbeiträge darf nicht in einer Form umgesetzt werden, die den Sozialversicherungen Geld entzieht. Das geht zu Lasten der Versichertengemeinschaft.

Längst überfällige Minijobreform endlich angehen
Minijobs sind im Arbeitsmarkt leider fest verankert. Damit es sich für Beschäftigte lohnt, mehr Stunden zu arbeiten, spricht sich der DGB für eine volle Übernahme des Sozialversicherungsbeitrags durch den Arbeitgeber ab dem ersten verdienten Euro aus. Arbeitnehmer*innen könnten dann mit steigendem Bruttolohn schrittweise bis zur Parität an der Finanzierung beteiligt werden. Die Folge wäre eine Abkehr vom Brutto-für-Netto-Prinzip der Minijobs. Da dies für Haushalte mit geringem Einkommen problematisch sein könnte, fordert der DGB, gleichzeitig Geringverdiener*innen steuerlich zu entlasten. Bisher sind die Sozialversicherungsbeiträge zwar bei der Steuer absetzbar. Davon profitieren aber Menschen mit niedrigem Lohn kaum oder gar nicht. Hier könnte ein neu zu berechnender Entlastungsbetrag einen Ausgleich leisten.

Geringverdiener*innen besser sozial absichern
DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel fordert: "Ziel muss sein, Geringverdiener insgesamt besser sozial abzusichern, besonders für Frauen Anreize für eine eigenständige Existenzsicherung zu setzen und aus unfreiwilliger Teilzeit gute Arbeit zu entwickeln. Eine Reform der Minijobs wird nicht alle arbeitsmarkt-, verteilungs-, steuer- und sozialpolitischen Ungleichgewichte insgesamt und alle Probleme fehlender Gleichstellung lösen. Sie ist aber ein wichtiger Baustein im Kampf für gute Arbeit und gegen Altersarmut."

Letzte Änderung: 15.02.2022