Anspruch auf Teilzeit während Elternzeit

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10.09.2022 Mütter und Väter können während ihrer Elternzeit in Teilzeit arbeiten gehen. Stimmt der Arbeitgeber einer solchen Beschäftigung nicht zu, ist eine Klage beim Arbeitsgericht möglich.

Bis zu einer endgültigen Entscheidung vergeht jedoch oft viel Zeit, die Betroffene nicht immer haben. Ein schnellerer Weg den Anspruch auf Teilzeit während der Elternzeit zu sichern ist der Erlass einer einstweiligen Verfügung

Bei der Prüfung, ob ein Verfügungsgrund vorliegt, also der Anspruch im einstweiligen Rechtsschutz zügig durchgesetzt werden muss, hat das LAG die Interessen von Arbeitgeber und Arbeitnehmerin abgewogen. Dabei reiche der Hinweis auf den bloßen Zeitablauf oder dass der Arbeitnehmer dringend auf den Verdienst angewiesen sei, nicht, so das LAG. Die teilweise Vorwegnahme der Hauptsache schließe den Erlass einer einstweiligen Verfügung aber auch nicht aus. Regelmäßig komme als Verfügungsgrund nur ein konkretes ideelles Interesse des Arbeitnehmers an seiner Beschäftigung in Betracht. Und dieses habe die Klägerin glaubhaft gemacht. Sie müsse bei einer weiteren Abwesenheit konkret befürchten, dass an ihrer Stelle andere Arbeitnehmer gefördert würden und sie auf ein Abstellgleis gerate.

Einstweilige Verfügung zur Sicherung des Anspruchs auf Teilzeit möglich.
Das LAG stellte klar, dass die Besonderheiten des Teilzeitanspruchs einer einstweiligen Verfügung nicht entgegenstehen.

Die Regelung im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz ist besonders konzipiert: Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf Zustimmung des Arbeitgebers zur Änderung des Arbeitsvertrages, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Der Arbeitgeber muss dann der reduzierten Stundenzahl zustimmen. Weigert er sich, kann der Arbeitnehmer seinen Anspruch im Klagewege durchsetzen. Der Antrag ist darauf gerichtet, dass der Arbeitgeber das Angebot des Arbeitnehmers auf Änderung des Vertrages annehmen muss. Dabei tritt die angestrebte Vertragsänderung erst ein, wenn eine endgültige und rechtskräftig gerichtliche Entscheidung vorliegt.

Aus dieser gesetzlichen Regelung wird in der Literatur zum Teil geschlossen, im Teilzeitrecht komme eine einstweilige Verfügung nicht in Betracht. Diesen Schluss zieht das LAG nicht. Denn ansonsten würde der Anspruch auf Teilzeit während der Elternzeit praktisch vollständig entwerten, könne gar nicht umgesetzt werden, heißt es im Urteil. Daher gelte vielmehr umgekehrt: Dem einstweiligen Verfügungsverfahren komme für alle Teilzeitansprüche und insbesondere für die Teilzeit während der Elternzeit, die von vornherein nur vorübergehend ausgeübt werden kann, eine besondere Bedeutung zu.

Letzte Änderung: 07.09.2022