Maßnahmen gegen das Coronavirus

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12.01.2022 Änderungen in der Corona-Verordnung ab 12. Januar 2022 in Baden-Württemberg

Alarmstufe II bleibt aktiv
Die Alarmstufe II, die, so wie die Alarmstufe I, bisher gekoppelt war an das Geschehen auf Intensivstationen in baden-württembergischen Krankenhäusern, ist nun davon abgekoppelt.

Das bedeutet nun, dass die Alarmstufe II mit ihren Kontakt- und Zugangsbeschränkungen weiter bestehen bleibt, zunächst bis 1. Februar 2022. Dies gilt auch dann, wenn weniger als 450 Intensivplätze in baden-württembergischen Krankenhäusern belegt sind.

FFP2-Maskenpflicht
Während der Warn- und den Alarmstufen gilt in Innenbereichen, in denen eine Maskenpflicht gilt, dass alle Personen ab 18 Jahren eine FFP2- oder vergleichbare Maske tragen müssen. Medizinische Masken sind damit dort nicht mehr gestattet. In Arbeits- und Betriebsstätten gilt weiterhin die Sars-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung des Bundes.

Sperrstunde für Gastronomie ab 22.30 Uhr
Die Sperrzeit in der Alarmstufe II gilt nun nachts von 22:30 bis 6 Uhr. Innerhalb dieser Zeit müssen Gastronomiebetriebe geschlossen haben.

Letzte Änderung: 11.01.2022