Jetzt Bildungszeit für 2023 beantragen

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12.09.2023 Bildungszeit Baden-Wuerttemberg: 5 Tage pro Jahr

Bildungszeit (Bildungsurlaub) in Baden-Württemberg
Wofür?

  • Für berufliche Weiterbildung
  • Zur Qualifizierung für ehrenamtliche Tätigkeiten in bestimmten Bereichen
  • Für längerfristige Aufstiegs- und Anpassungsfortbildungen
  • Politische Weiterbildung

Wieviel?
Bis 5 Tage pro Jahr. Anspruch nach 12 Monaten im Betrieb. Für Studierende der DHBW und Auszubildende 5 Tage für die gesamte Studien- bzw. Ausbildungszeit

Für wen?
Beschäftigte mit Tätigkeit in Baden-Württemberg. Bei Studierenden der DHBW und Auszubildenden ist der Anspruch auf politische Weiterbildung und die Qualifizierung auf bestimmte Ehrenämter beschränkt.

Fristen?
Der Antrag muss 8 Wochen vor Seminarbeginn schriftlich beim Arbeitgeber gestellt werden. Der Arbeitgeber muss spätestens 4 Wochen vor Seminarbeginn über den Bildungszeitantrag entscheiden.

Letzte Änderung: 10.08.2023