Das ändert sich im Jahr 2022

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05.01.2022 Zum neuen Jahr werden wie immer viele neue Regelungen in Kraft treten.

Mindestlohn
Im neuen Jahr steigt der Mindestlohn zweimal: Zum 1. Januar 2022 wird er auf 9,82 und zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro angehoben werden. Die neue Regierung will den Mindestlohn auf zwölf Euro pro Stunde erhöhen.

Mindestausbildungsvergütung steigt
Für Ausbildungsverträge, die seit dem 1. Januar 2022 beginnen, gilt jeweils für das erste Ausbildungsjahr eine gesetzliche Mindestausbildungsvergütung von 585 Euro. Für das zweite, dritte und vierte Ausbildungsjahr gibt es Aufschläge. Der Auszubildende erhält 18 Prozent, 35 Prozent beziehungsweise 40 Prozent über den Einstiegsbetrag des erste Ausbildungsjahres. Umfangreiche Infos zur Mindestausbildungsvergütung erhalten.

Corona-Bonus verlängert
Die Auszahlungsfrist für einen Corona-Bonus in Höhe von maximal 1.500 Euro ist nochmals bis zum 31. März 2022 verlängert worden.

Corona-Kurzarbeit verlängert
Die Lockerung der Regeln für Kurzarbeit wird für drei weitere Monate bis Ende März nächsten Jahres fortgeführt. Ebenso die mögliche Einbeziehung von Leiarbeiter*innen.

Änderungen Betriebliche Altersversorgung
Wer seit 2019 eine betriebliche Altersvorsorge abgeschlossen hat, bekommt 15 Prozent Zuschuss vom Arbeitgeber. Ab 2022 muss dieser Zuschuss auch für Altverträge gezahlt werden. Durch Tarifverträge kann die Zuschussregelung entfallen.

Erhöhung des Kinderzuschlags
Der Kinderzuschlag, eine Leistung zusätzlich zum Kindergeld für Familien mit geringem Einkommen, wird leicht erhöht. Er steigt von 205 Euro um 4 Euro auf bis zu 209 Euro pro Monat pro Kind.

ALG II und Sozialgeld: Die Regelsätze steigen
Die Regelsätze werden zum Januar 2022 um 3 Euro monatlich erhöht, so dass künftig ein Anspruch auf einen Regelbedarf in Höhe von 449 Euro im Monat für Alleinstehende/Alleinerziehende besteht.

Wahlberechtigung herabgesetzt
Bei den Betriebsratswahlen im Jahr 2022 sind Arbeitnehmer bereits mit Vollendung des 16. Lebensjahrs wahlberechtigt.

Grundfreibetrag steigt
2022 steht Steuerzahlern mehr Geld steuerfrei zur Verfügung, denn der Grundfreibetrag steigt um 204 Euro. Das heißt, es werden bei einem Ledigen erst ab einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 9.948 Euro im Jahr Einkommensteuer fällig. Bei Ehepaaren beziehungsweise eingetragenen Lebenspartnern verdoppelt sich der Betrag auf 19.896 Euro.

Nicht mehr alle Plug-in-Hybride werden gefördert
Käufer bestimmter Autos, die neben einem Verbrenner- auch einen Elektromotor haben und per Stromkabel aufgeladen werden (Plug-in-Hybride), könnten ab 2022 nicht mehr in den Genuss der staatlichen Förderung kommen. Denn die vorgeschriebene elektrische Reichweite steigt von 40 auf 60 Kilometer.

Neue Beitragsbemessungsgrenzen 2022
Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (West) sinkt auf 7.050 Euro/Monat (2021: 7.100 Euro/Monat). Die Beitragsbemessungsgrenze (Ost) steigt auf 6.750 Euro/Monat (2021:6.700 Euro/Monat).

Verbot von Plastiktüten
Ab dem 1. Januar dürfen an den deutschen Ladenkassen keine Einkaufstüten aus Plastik mehr angeboten werden.

Die Pflegereform tritt in Kraft
Im Rahmen der Pflegereform wird der Beitrag für Kinderlose ab dem vollendeten 23. Lebensjahr in der gesetzlichen Pflegeversicherung von 0,25 Prozent des Bruttogehalts um 0,1 Punkte auf 0,35 Prozent angehoben. Zusätzlich beteiligt sich der Bund ab 2022 jährlich mit einer Milliarde Euro an den Aufwendungen der sozialen Pflegeversicherung. Ab September 2022 dürfen nur noch die Pflegeeinrichtungen zur Versorgung zugelassen werden, die ihre Pflege- und Betreuungskräfte nach Tarif vergüten.

Porto
Die Deutsche Post plant zum 1. Januar höhere Portogebühren. So sollen für einen Standardbrief 85 und für eine Postkarte 70 Cent fällig werden.

CO2-Steuer
Auch 2022 steigt die CO2-Steuer. Statt 25 Cent je Tonne ausgestoßenem Kohlendioxid sind dann 30 Cent fällig. Das wirkt sich unter anderem auf Kraftstoffpreise aus - allerdings nicht so stark wie Anfang 2021. Nach Berechnungen des ADAC dürften sich Benzin und Diesel durch den CO2-Preis nun ungefähr um je eineinhalb Cent verteuern.

E-Rezept
Zum 1. Januar wird das elektronische Rezept für Arztpraxen grundsätzlich zur Pflicht. Gesetzlich Versicherte erhalten dann einen QR-Code entweder im Smartphone oder ausgedruckt. Die Pflicht besteht allerdings nur für die Praxen, die technisch dazu in der Lage sind. Bei manchen könnte es also etwas länger dauern.

Leichtere Kündigung bei Verträgen im Internet
Wer einen Vertrag im Internet schließt, kann ihn künftig einfacher kündigen. Zum 1. Juli 2022 gilt für sogenannte Dauerschuldverhältnisse die Pflicht zu einem Kündigungsbutton, mit dem Verbraucher ihre Verträge ohne großes Suchen und Briefeschreiben wieder loswerden können.

Elektrogeräte
Je nach Ladengröße und Sortiment müssen Discounter und Supermärkte künftig alte Elektrogeräte wie elektrische Zahnbürsten oder Handys annehmen. Geschäfte müssen zum Beispiel kleine Geräte wie den ausgedienten Taschenrechner oder einen alten Rasierer auch annehmen, wenn sie anderswo gekauft wurden. Größere Geräte wie alte Fernseher können jedoch nur abgegeben werden, wenn ein neues Gerät gekauft wird.

Ausweitung der Gewährleistung
Wer ein Produkt kauft, das sich später als mangelhaft herausstellt, hat ab 2022 unter Umständen bessere Karten. Möglich macht dies die Erweiterung des Gewährleistungsrechtes: Die gesetzliche Vermutung, dass ein Mangel bereits beim Kauf vorlag, wird von sechs Monaten auf ein Jahr ausgedehnt.

Elektronische Krankschreibung
Zum 1. Januar werden die elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen für Arztpraxen zur Pflicht. Mit der eAU werden die Krankschreibungen elektronisch an die Krankenkassen übermittelt. Ab Juli sollen auch die Arbeitgeber einbezogen werden.

EEG-Umlage
Die Umlage zur Finanzierung des Ökostroms (EEG-Umlage) sinkt zum Jahreswechsel auf 3,723 Cent je Kilowattstunde und damit um mehr als 40 Prozent. Billiger dürfte der Strom aber nicht werden, weil die Umlage nur ein Bestandteil des Preises ist und Versorger beim Einkauf mehr als vor einem Jahr zahlen.

Pfandpflicht
Zum 1. Januar 2022 wird die Pfandpflicht für Getränke in Plastikflaschen ausgeweitet. Waren bisher etwa Frucht- und Gemüsesäfte vom Einweg-Pfand von 25 Cent ausgenommen, gilt dieser künftig auch für sie. Auch Getränkedosen werden ohne Ausnahme pfandpflichtig.

Letzte Änderung: 01.01.2022