Corona-Verordnung

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02.11.2021 Corona-Warnstufe ab Mittwoch den 3. November 2021 in Baden-Württemberg

Ungeimpfte Personen müssen nun beim Zutritt zu vielen öffentlichen Veranstaltungen ein negatives Testergebnis mit einem aufwendigeren PCR-Test nachweisen.

Letzte Änderung: 02.11.2021