Wie komme ich bei Bahnstreik zur Arbeit?

Vorschaubild

23.08.2021 Das Streikrecht ist ein hohes Gut. Die Warnstreiks im Nahverkehr sind für Beschäftigte, die auf Zug und S-Bahn angewiesen sind, gewiss eine Belastungsprobe.

Wenn der öffentliche Verkehr bestreikt wird, muss jeder Beschäftigte Vorsorge treffen, wie er zur Arbeit kommt.

Streiks gelten als "höhere Gewalt". Gleichwohl trägt jede und jeder Beschäftigte das sogenannte Wegerisiko. Streik hin oder her - grundsätzlich muss jeder dafür sorgen, dass er pünktlich an seinem Arbeitsplatz erscheint und dafür zumutbare Vorkehrungen treffen. Wenn Streiks bei der Bahn angekündigt werden, müssen Beschäftigte auf andere nicht vom Streik betroffene Verkehrsmittel ausweichen. Das können Busse und Straßenbahnen sein oder private Verkehrsmittel.

Auto, Fahrrad oder Taxi
Viele behelfen sich, indem sie Fahrgemeinschaften bilden. Über Portale im Internet kann man sich zu Fahrgemeinschaften zusammentun. Auch die Benutzung eines Fahrrades kann unter Umständen sinnvoll sein, wenn die Entfernung nicht zu groß ist. Wenn alle Stricke reißen kann man zur Not auch ein Taxi rufen. Extrakosten, die dafür anfallen, werden aber vom Arbeitgeber nicht erstattet. Besteht gar keine Alternative zur Bahn, bleibt nichts anderes übrig als einen Urlaubstag zu nehmen.

Sollte eine Verspätung unvermeidbar oder sogar ein Erscheinen am Arbeitsplatz unmöglich sein, ist hiervon der Arbeitgeber unverzüglich zu unterrichten. Versäumt das der Mitarbeiter, riskiert er sogar eine Abmahnung. Wer zu spät zur Arbeit kommt, dem kann unter Umständen sogar der Lohn gekürzt werden. Oder der Arbeitnehmer muss die fehlende Zeit nacharbeiten.

Früh aus den Federn
Berufspendler sollten in den nächsten Tagen genau die Medien verfolgen, um rechtzeitig informiert zu sein, wann Züge und S-Bahnen ausfallen. Eine Recherche im Internet am Morgen kann schon wertvolle Hinweise liefern, welche Verbindungen betroffen sind. An jedem Streiktag empfiehlt es sich, den Weg zur Arbeit frühzeitig anzutreten. Denn auch wer aufs Auto umsteigen kann, muss damit rechnen, dass das noch viele andere Berufstätige tun und die Straßen entsprechend überlastet sind

Letzte Änderung: 23.08.2021