Corona- Pandemie

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28.06.2021 Neue Corona-Verordnung ab 28. Juni 2021 mit neuen Inzidenzstufen

Ab dem kommenden Montag gilt in Baden-Württemberg eine neue Fassung der Corona-Verordnung. Diese soll vor allem dem inzwischen nachgelassenen Neuinfektionsgeschehen mit einem detailierteren Stufenkonzept Rechnung tragen, ab wann zukünftig ab bestimmten Inzidenzzahlen wieder entsprechende Einschränkungen gelten sollen. Definiert sind hier vor allem allgemeine Kontakte zu anderen Personen; andere Beschränkungen wie beispielsweise im Einzelhandel, in der Gastronomie oder in Schulen, bleiben hiervon unberührt und/oder gelten bei allen Inzidenz-Schritten.

Die nun vier "Inzidenz-Schritte" sind verbunden mit eigenen Öffnungsmaßnahmen, die jeweils in einem Kreis gelten, in dem die entsprechenden Schwellenwerte überschritten werden. Hierbei gilt, dass an fünf aufeinanderfolgenden Tagen eine Über- beziehungsweite Unterschreitung erfolgen muss, damit dann das örtliche Gesundheitsamt mit einer Bekanntmachung Regelung der neuen Stufe am nächsten Tag in Kraft treten lassen kann.

Letzte Änderung: 27.06.2021