Corona-Pandemie

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25.06.2021 Telefonische Krankschreibung erneut verlängert

Bei leichten Atemwegserkrankungen können sich Versicherte noch bis 30. September 2021 telefonisch krankschreiben lassen. Der gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die dafür notwendige Sonderregelung erneut um drei Monate verlängert. Das Gremium begründete dies mit dem immer noch bundesweiten relevanten COVID-19-Infektionsgeschehen. Auch in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) bleibt die telefonische Beratung möglich.

Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung sind daher nach wie vor notwendig, wie der Ausschuss in seiner Pressemitteilung betont. Mit der Sonderregelung können Versicherte, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, telefonisch bis zu sieben Tage krankgeschrieben werden. Für weitere sieben Kalendertage können niedergelassene Ärztinnen und Ärzte eine Folgebescheinigung der Arbeitsunfähigkeit telefonisch ausstellen.

Letzte Änderung: 24.06.2021