Umsetzung des Tarifvertrages AVWL

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20.08.2006 Wie schon berichtet, werden die bisherigen "Vermögenswirksamen Leistungen" (VWL) zu "Altersvorsorgewirksamen Leistungen" (AVWL). Der TV AVWL tritt zum 01.10.2006 in Kraft

Vor dem Hintergrund der Problematik der umlagefinanzierten gesetzlichen Rentenversicherung halten die Tarifvertragsparteien eine ergänzende private Altersvorsorge für notwendig. Um diese zu fördern werden die bisherigen vermögenswirksamen Leistung durch die altersvorsorgewirksamen Leistung ersetzt.

Bewertung des Tarifvertrages AVWL:

Der Tarifvertrag über altervorsorgewirksame Leistungen ist ein innovativer Meilenstein in der Tarifgeschichte der Metall- und Elektroindustrie.
Der Tarifvertrag fokussiert tarifvertragliche Ansprüche auf den Aufbau Kapital gedeckter zusätzlicher Altersvorsorge. Der Tarifvertrag trägt damit einem drängenden gesellschaftlichen Problem in hervorragender Weise Rechnung.
Er berücksichtigt dabei die gesetzlichen Rahmenbedingungen und Unwägbarkeiten adäquat, wie die wachsende Attraktivität der Riester-Förderung für viele Beschäftigte, die Benachteiligung der Riester-Förderung in der bAV im Verhältnis zur Riester-geförderten privaten Vorsorge die dauerhafte Steuer- und Sozialabgabenfreiheit beim Aufbau arbeitgeberfinanzierter betrieblicher Altersversorgung durch Gestaltungsoptionen für die Betriebsparteien.

Die Höhe der AVWL Leistung:

Die Höhe der tarifvertraglichen Ansprüche auf altersvorsorgewirksame Leistungen entspricht den bisherigen vermögenswirksamen Leistungen. Er beträgt
Für Beschäftigte 319,08 Euro kalenderjährlich
Für Auszubildende 159,48 Euro kalenderjährlich
Für Teilzeitbeschäftigte und Beschäftigte und Auszubildende, die nicht im gesamten Kalenderjahr Anspruch auf Entgelt hatten, jeweils anteilig.

Für das Kalenderjahr 2006 entsteht ein anteiliger Anspruch, wenn:

·im Kalenderjahr 2006 ein AVWL-Anspruch geltend gemacht und zuvor kein tarifvertraglicher Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen geltend gemacht wurde

·im Kalenderjahr 2006 vermögenswirksame Leistungen geleitstet wurden und diese im Verlauf des Jahres 2006 nicht mehr geltend gemacht werden kann bzw. geltend ge-macht wurde.

Die Leistung kann bereits jetzt geltend gemacht werden(siehe Musterschreiben im Anhang), sie ist spätestens mit der Dezember-Entgeltabrechung fällig. Es sei denn, die Betriebsparteien haben etwas anderes vereinbart.

Die Wahlmöglichkeiten der Beschäftigten:

Die Beschäftigten können grundsätzlich wählen, ob sie ihre AVWL in einen Riester geförderten Altersvorsorgevertrag einzahlen oder als Bruttoentgeltumwandlung nach dem Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung verwenden wollen oder eine bisherige Entgeltumwandlung von VWL wird künftig als Umwandlung AVWL gewertet.
Zusätzlich gibt es noch die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber das Angebot einer arbeitgeberfinanzierten Altersversorgungszusage macht, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
In Form einer freiwilligen Betriebsvereinbarung oder
In Form eines entsprechenden Ergänzungstarifvertrages
In beiden Fällen ist der Ausschluss einer oder beider ersten Wahloptionen möglich
Eine Option auf Barauszahlung der AVWL besteht in keinem Fall

Die tarifvertraglichen Übergangsregelungen:

Für Neuverträge ab Mai 2006 ist die tarifvertragliche Leistung auf Altervorsorge beschränkt.
Soweit ein Vertrag über VWL existiert, besteht der Anspruch auf VWL bis zum Ende seiner Laufzeit weiter.
Ist die Hälfte der Laufzeit des VWL-Vertrages abgelaufen, ist zudem der Abschluss eines Anschlussvertrages mit bis zu 7 Jahren Laufzeit möglich.
Darüber hinaus haben über 57-Jährige dauerhaft die Option auf VWL.
Auch Beschäftigte, die VWL weiter nutzen können, haben das Recht - alternativ nicht gleichzeitig - AVWL in Anspruch zu nehmen.

Diese Kriterien sind zu erfüllen:

Der Anspruch auf AVWL entsteht erstmals mit Beginn des 7. Kalendermonats ununterbrochener Betriebszugehörigkeit.
Der Beschäftigte macht die AVWL Leistungen gegenüber seinem Arbeitgeber geltend(siehe Musterschreiben im Anhang).
Der Beschäftigte muß einen entsprechenden Vertrag für AVWL bis spätestens 30.11. beim Arbeitgeber einreichen.

Die Tarifvertragsparteien empfehlen zur Umsetzung des TV AVWL das gemeinsam gegründete Versorgungswerk MetallRente. Das Versorgungswerk MetallRente gewährleistet attraktive und sichere Leistungsstandards bei allen Produkten. Genauere Informationen über mögliche Anlageformen und Kriterien sind auf der Internetseite vom Versorgungswerk MetallRente hinterlegt. Die Kollegin Jutta Rechsteiner von der MetallRente ist auch gerne bereit zu den unterschiedlichen Anlageformen zu Informieren, wie z. B. auf einer Betriebsversammlung oder aber auch auf einer Betriebsratssitzung.

Kontakt Jutta Rechsteiner:

MetallRente Beratungseinheit Jutta Rechsteiner Kriegsstr. 117 76135 Karlsruhe Tel. 07 21- 8401-942 Fax 07 21- 8401-963 Mail: avwL@allianzpp.com

Anhänge:

Broschüre AVWL

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Fragen

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Musterschreiben

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Tarifvertrag

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Letzte Änderung: 18.08.2010