Wahl der Schwerbehindertenvertretung

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14.08.2018 SBV Wahl oder: Wer vertritt die Interessen der schwerbehinderten KollegInnen im Betrieb? WAHL DER SCHWERBEHINDERTENVERTRETUNG 2018

"Deine Entscheidung - Deine Stimme - Deine SBV-Wahl 2018":

Unter diesem Motto finden im Oktober und November 2018 die nächsten SBV-Wahlen statt. Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) ist - wie der Betriebsrat - eine Interessenvertretung.
Wichtig ist das Thema auch für den Betriebsrat: Er ist verpflichtet, die Wahl zu unterstützen.

Die Schwerbehindertenvertretung fördert die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in den Betrieb, vertritt ihre Interessen und steht ihnen beratend und helfend zur Seite. Vier wichtige Kernbereiche der Arbeit der Schwerbehindertenvertretung sind:

- die Überwachung der zugunsten schwerbehinderter Menschen geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen

- die Beantragung von (insbesondere auch präventiven) Maßnahmen, die den schwerbehinderten Menschen dienen

- die Entgegennahme von Anregungen sowie Beschwerden von schwerbehinderten Menschen

- die Unterstützung der Beschäftigten bei Anträgen auf Feststellung einer (Schwer-) Behinderung sowie der Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen.

Der Arbeitgeber muss die Schwerbehindertenvertretung in allen Angelegenheiten, die einen einzelnen schwerbehinderten Menschen oder die schwerbehinderten Menschen als Gruppe betreffen, unverzüglich und umfassend unterrichten und vor einer Entscheidung anhören.

Gewählt wird eine Schwerbehindertenvertretung in Betrieben, in denen mindestens fünf schwerbehinderte bzw. ihnen gleichgestellte Menschen beschäftigt sind.

Wahlberechtigt sind alle im Betrieb beschäftigten schwerbehinderten und ihnen gleichgestellte Menschen. Auf Alter, Betriebszugehörigkeit und Art der Tätigkeit kommt es nicht an. Maßgeblich ist allein die tatsächliche Beschäftigung zum Zeitpunkt der Wahl.

Wählbar sind alle nicht nur vorübergehend Beschäftigten, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und dem Betrieb seit sechs Monaten angehören.

Bei Fragen zur Wahl der Schwerbehindertenvertretung schreibt an die IG Metall Pforzheim rolf.nutzenberger@igmetall.de .

Anhang:

SBV Wahl

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Letzte Änderung: 07.08.2018