Bildungszeitgesetz

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15.03.2018 IG Metall, DGB und Verbände kritisieren Evaluation als manipulativ, unvollständig und methodisch fragwürdig

"Die Teilnehmendenbefragung im Rahmen der Evaluation der Bildungszeit ist manipulativ, unvollständig und methodisch fragwürdig", so die stellvertretende DGB-Landesvorsitzende Gabriele-Frenzer-Wolf. Die Gewerkschaften und zahlreiche Verbände haben entschieden, die Fragebögen in der jetzigen Fassung nicht an ihre Teilnehmerinnen und Teilnehmer weiterzuleiten.

Die Bitte um ein vorläufiges Moratorium hinsichtlich der Befragung hat Wirtschaftsministerin Hoffmeister-Kraut abgelehnt. Frenzer-Wolf: "Wir sind dennoch weiterhin grundsätzlich bereit an einer Überarbeitung der Befragung mitzuwirken, denn wir wünschen uns Verbesserungen am Gesetz im Interesse der Beschäftigten."

Das Bündnis Bildungszeit und die Gewerkschaften hatten ihre Anforderungen an die Evaluierung bereits im Mai 2017 in den Prozess eingebracht.
"Die Einrichtung eines begleitenden Beirats und einer Berichtspflicht der Träger hat das Wirtschaftsministerium abgelehnt", so Joachim Ruth, DGB-Weiterbildungsexperte: "Schon die Vergabe an eine Tochter der bayrischen Wirtschaft haben wir kritisch gesehen - zumal f-bb Nürnberg im Gegensatz zu anderen Bewerbern keinerlei Erfahrung in der Evaluation von Bildungsfreistellungsgesetzen nachweisen kann", so der DGB-Weiterbildungsexperte weiter.

"Die jetzt vorliegenden Befragungen von Trägern und Teilnehmerinnen und Teilnehmern lassen aber vermuten, dass hier nicht sauber gespielt wird", so Gabriele Frenzer-Wolf. Die vom Gesetzgeber definierten Ziele des Bildungszeitgesetzes werden nur "sehr eingeschränkt untersucht".
Der DGB und weitere Verbände kritisieren konkret, dass die Teilnehmendenbefragung lediglich bis zum 30. April laufen soll. In diesem Zeitraum, in dem auch die Osterferien mit einem deutlich reduzierten Bildungsangebot liegen, seien repräsentative Ergebnisse nicht zu erwarten.
Die Befragung ist nach Auffassung der Verbände auch unvollständig. Bei den Fragen zur politischen Bildung fehlt unter anderem der Themenbereich Digitalisierung.

"Gerade die politische Bildung und auch die Ehrenamtsqualifizierung können zur Bewältigung der Herausforderungen der Digitalisierung einen wichtigen Beitrag leisten", so Frenzer-Wolf: "Die Herausforderungen der Digitalisierung beschränken sich nicht auf die berufliche Aus- und Weiterbildung, sondern sind eine gesamtgesellschaftliche und politische Aufgabe", so die DGB-Vize. Im Bereich der beruflichen Weiterbildung werden der Bereich der Grundbildung und das Nachholen von Schul- und Berufsabschlüssen nicht erfasst. Dies ist mit Blick auf den von der Regierungskoalition formulierten Indikator zur Beteiligung von An- und Ungelernten an der Bildungszeit, der auch in der Ausschreibung zur Evaluation ausdrücklich verankert ist, für den DGB nicht nachvollziehbar. Auch die Landesregierung fördert hier umfassend das Projekt "Alphabetisierung und Grundbildung als Weg zu Erfolg und Teilhabe in Beruf und Gesellschaft" des Europäischen Sozialfonds (ESF).
Auch die Fragen nach den Gründen für die Teilnahme im Bereich der beruflichen Weiterbildung widersprechen den Intentionen des Gesetzes. Betriebliche berufliche Weiterbildung ist vom Bildungszeitgesetz gerade nicht umfasst. Hier sind die Arbeitgeber in der Verantwortung nicht nur ihre Beschäftigten freizustellen, sondern auch die Kosten der Maßnahmen zu tragen. Dies wird auch in einer Vielzahl von Urteilen, unter anderem des Bundesverfassungsgerichts, deutlich.

"Die Zielsetzungen des Bildungszeitgesetzes werden durch solche Fragestellungen ad absurdum geführt", so Frenzer-Wolf: "Ziel der Bildungszeit ist es, einen individuellen Freiraum für berufliche Weiterbildung, politische Bildung und Ehrenamtsqualifizierungen unabhängig vom Arbeitgeber und dessen betrieblichen Verwertungsinteressen zu eröffnen."

Fragwürdig ist auch die unvermittelt am Ende des Fragebogens stehende Frage nach der gewerkschaftlichen Aktivität. "Soweit hier die Absicht besteht, Erkenntnisse über das ehrenamtliche Engagement in Gesellschaft, Politik und Betrieb von Teilnehmenden zu erhalten, fehlen aber Fragen nach dem politischen Engagement in Parteien und Verbänden oder in kommunalen, öffentlichen und kirchlichen Ehrenämtern", so die DGB-Vize Frenzer-Wolf.
"Wir sehen es positiv, dass unsere ehrenamtlichen Führungskräfte über die Durchführungsverordnung zum Bildungszeitgesetz Qualifizierungen für ihr Ehrenamt beantragen können", so Marie-Luise Linckh, Präsidenten des LandFrauenverbandes Württemberg-Baden e.V.

"Die Frage "Würden Sie Ihre Tätigkeit auch ausüben, wenn Sie für Ihre Bildungsmaßnahme keine Bildungszeit in Anspruch nehmen könnten?" ist suggestiv und ignoriert die Motivation zum ehrenamtlichen Engagement." Die Fragestellung, so die Verbände, genüge wissenschaftlichen Standards nicht. Stattdessen hätte die Frage gestellt werden müssen, warum ein Ehrenamt ausgeübt werde und welche Rolle die Möglichkeit zur Bildungsfreistellung dabei spiele. Insbesondere, ob sich die Qualität des ehrenamtlichen Engagements und die Motivation durch entsprechende Maßnahmen verbessere. "In dieser Form können wir die Erhebung nicht aktiv unterstützen", so Linckh weiter.

"Kaum gestartet wird das BZG viel zu früh evaluiert" so Christine Höppner von der Kirchlichen Landesarbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung Baden-Württemberg (KiLAG). Weiterbildung braucht Zeit. Das gilt vor allem für die baden-württembergischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, wenn sie auch in Zukunft qualifiziert am gesellschaftlichen, politischen, kulturellen und beruflichen Leben teilhaben sollen. Ein Gesetz braucht ebenso Zeit. Zeit, um überhaupt erstmal bekannt zu werden. Dazu bedarf es einer breit angelegten Kampagne. Und Zeit, sowohl für die Arbeitgeber als auch Bildungseinrichtungen, die Umsetzung des BZG in ihren Unternehmen bzw. Einrichtungen zu entwickeln und fest zu implementieren.

"Aus diesen Gründen halten wir die Evaluation für viel zu verfrüht, so Höppner. Die Terminierung war eine politische Entscheidung, der Grund scheint in einer Schonung der Unternehmen zu liegen und weniger dem Wohl der Fortbildungsinteressierten dienen zu wollen. "Nun zeigt sich auch noch in der Evaluation der Teilnehmenden, dass hier über Suggestivfragen das gewünschte Ergebnis erzielt werden soll", sagte Höppner, "das ist eine Vorgehensweise, die wir so nicht gutheißen können."

Der Landesfrauenrat bemängelt, dass nicht alle berufstätigen Frauen in Baden-Württemberg Anspruch auf Bildungszeit haben. Die Einschränkung des Rechts auf Bildungsfreistellung für alle Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitende trifft besonders Frauen und schränkt sie in ihrem Recht auf Bildungszeit ein. Es sind signifikant mehr Frauen als Männer in kleinen Betrieben beschäftigt. So ist schon insgesamt die Zahl der anspruchsberechtigten Arbeitnehmerinnen geringer und der Zugang zu Bildungsfreistellung von Geschlechtergerechtigkeit weit entfernt.

Auch die Teilnahme von Frauen an Bildungszeitangeboten ist wesentlich geringer als die von Männern. Einer der Gründe ist die Vereinbarkeit von Bildungszeit und Familienarbeit, die für Frauen immer noch ein größeres Problem darstellt. Tradierte Rollenverteilungen dürfen aber nicht dazu beitragen, dass der Zugang zu Weiterbildung und Qualifizierung auch von der Gesetzgeberin ungleich verteilt wird. Artikel 3, Absatz 2 "Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin." Ein erster Schritt wäre das Angebot von gleichzeitigen Kinderbetreuungsangeboten und die nachdrückliche Werbung und Ermutigung für Frauen, Bildungszeit in Anspruch zu nehmen.

"Wir leben in einer Erwerbsgesellschaft, in der für die Einzelnen und die Arbeitgeber nicht nur die berufliche Qualifikation von Arbeitnehmern zählt. Wir müssen auch die Gesunderhaltung und die Balance von Müttern und Vätern in einem langen Arbeitsleben unterstützen. Der lebensbegleitenden Bildung kommt daher eine besondere Bedeutung zu," so die Vorsitzende des Landesfamilienrats Prof. Christel Althaus. Bildungszeit, gerade für die Qualifizierung fürs Ehrenamt und die politische Bildung, ist ein wichtiger und richtiger Beitrag der Arbeitgeber. Denn das Engagement ihrer Mitarbeitenden kommt letztlich auch den Betrieben und der ganzen Gesellschaft zugute. "Vom Land Baden-Württemberg erwarten wir daher eine Evaluierung, die auch diese Aspekte berücksichtigt, differenzierte Fragen stellt und den Akteuren genügend Zeit gibt, Erfahrungen zu sammeln und auszuwerten. Die jetzt angelaufene Befragung wird dem aus unserer Sicht nicht gerecht", so Althaus.

"Der Landesjugendring Baden-Württemberg und seine Mitglieder aus der verbandlichen Kinder- und Jugendarbeit haben Bedenken hinsichtlich der Ausgestaltung der Evaluation des Bildungszeitgesetzes. Insbesondere die zeitliche Planung der Evaluation und die Frist für die Rückmeldung, die auf Ende April 2018 gesetzt wurde, ist für die oftmals rein ehrenamtlichen Strukturen in der Kinder- und Jugendarbeit ein zu kurz gefasster Zeitraum. Die Frage der Wirkungen bei den anerkannten Trägern im Bereich der Jugendbildungsarbeit sowie bei deren Teilnehmenden, kann nur über einen deutlich längeren Zeitraum verlässlich beantwortet werden", so Bendix Wulfgramm, stellvertretender Vorsitzender des Landesjugendrings Baden-Württemberg.

Letzte Änderung: 15.03.2018