Lets talk about money!
Mit dem Gesetz sollen betriebliche Entgeltstrukturen offengelegt werden. Beschäftigte haben ab dem 6. Januar 2018 einen individuellen Auskunftsanspruch darüber, was Kollegen auf vergleichbaren Arbeitsplätzen verdienen. Die Maßnahmen des Gesetzes sollen dazu beitragen, dass Männer und Frauen für gleiche und gleichwertige Arbeit dasselbe Geld bekommen. Dafür sind als weitere Bestandteile ein betriebliches Prüfverfahren und eine Berichtspflicht des Arbeitgebers vorgesehen. Wie hoch die Entgeltlücke ist, wie die Instrumente des Gesetzes wirken und was die rechtlichen Möglichkeiten der Betriebsräte sind - darüber informieren wir Euch mit den Faktenblatt zum Thema Entgeltgleichheit und dem Entgelttransparenzgesetz.
Letzte Änderung: 20.07.2017