DGB Landesvorsitzender Kunzmann fordert:

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02.02.2017 Dringend mehr Kontrollen beim Mindestlohn nötig

Die Hälfte der Minijobberinnen und -jobber erhielt 2015 nicht den gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von damals 8,50 Euro pro Stunde. Das ergibt eine neue Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung. In Baden-Württemberg arbeiten mehr als 1,2 Millionen Menschen in einem Minijob, für knapp 754.000 von ihnen ist er die einzige Entgeltquelle (Stand 2015).

Der neue DGB-Landesvorsitzende Martin Kunzmann nannte die massenhafte Umgehung des Mindestlohnes "absolut erschreckend". Kunzmann weiter: "Genau bei denjenigen Beschäftigten, die den Mindestlohn am dringendsten benötigen, kommt er in vielen Fällen nicht an. Stundenlöhne unter dem gesetzlichen Mindestniveau sind unwürdig für die Menschen. Wir brauchen dringend mehr Kontrollen des Mindestlohnes. Dafür werde ich mich in den Gesprächen mit der Landesregierung, die ich in nächster Zeit führen werde, einsetzen."

Es sei auch mehr Druck auf den Bund erforderlich, das Personal bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit und den übrigen Sicherheitsbehörden aufzustocken. Insbesondere auf Baustellen, im Handel und in der Gastronomie müssten die Mindestlöhne umgesetzt und die Umgehungsstrategien der Arbeitgeber gestoppt werden.

Der DGB rät Minijobberinnen und -jobbern, sich bei Zweifeln an der korrekten Bezahlung und Stundenregelung bei ihrer zuständigen Gewerkschaft zu melden. Im Rahmen einer Mitgliedschaft erhalten sie dort sachkundige Unterstützung zur Durchsetzung des Mindestlohns.

Hintergrund:
Der WSI-Studie zufolge verdienen Beschäftigte mit Minijob in 4,8 Prozent der Fälle weniger als 3,50 Euro, 15,3 Prozent weniger als 5,50 Euro, 19,5 Prozent weniger als 7,50 Euro und 10,8 Prozent weniger als 8,50 Euro pro Stunde.

Letzte Änderung: 01.02.2017