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09.01.2017 Beschäftigtenbefragung 2017

Am 16. Januar 2017 startet eine große, bundesweite Befragung von Mitgliedern und Beschäftigten.

Die erste Stufe ist erfolgreich abgeschlossen. Zur Vorbereitung einer großen bundesweiten Befragung von Mitgliedern und Beschäftigten, die am 16. Januar 2017 startet, fand bereits im November eine Betriebsrätebefragung zur Arbeitszeit statt. Die Ergebnisse werden derzeit aufbereitet. In der späteren Gesamtauswertung der Beschäftigtenbefragung ermöglichen sie einen umfassenden, detaillierten Blick auch auf betriebliche Spezifika wie etwa Schichtarbeit.

Das ist wichtig, denn die Arbeitswelt verändert sich immer schneller - und damit verändern sich auch die Ansprüche und Bedürfnisse der Beschäftigten. Mit der zentralen Befragung, die vom 16. Januar bis 26. Februar 2017 stattfindet, will die IG Metall einen Eindruck gewinnen, wie die Beschäftigten ihre Arbeitssituation beurteilen. Was läuft gut? Was bereitet Sorge? Was muss sich ändern - im Betrieb und in der Politik? Das Thema Arbeitszeit ist ein Schwerpunkt der Befragung. Ein weiterer liegt auf allgemeineren politischen Fragen.

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Die Ergebnisse fließen in die Arbeitszeitkampagne ein und sind Grundlage für die IG Metall, auf der sie sich für eine arbeitnehmerorientierte Politik einsetzen wird.

Die Befragung bietet darüber hinaus auch Chancen für Betriebsräte und Vertrauensleute: Die Ergebnisse können für die betriebliche Verankerung der Arbeitszeitkampagne genutzt werden. Die Befragung ist zudem ein guter Anlass für Gespräche mit Kollegen; sie macht Beteiligung erlebbar, die Arbeit von Betriebsräten sichtbar. Die Ergebnisse lassen sich für die weitere Arbeitsplanung nutzen.

Daten sind sicher Wichtig ist, dass so viele Menschen wie möglich mitmachen. Je mehr sich beteiligen, desto eher hören Arbeitgeber und Politik zu. Es ist hilfreich, die Kolleginnen und Kollegen zu motivieren, an der Befragung teilzunehmen. Für jeden ausgefüllten Fragebogen spendet die IG Metall einen Euro für ein soziales Projekt.

Selbstverständlich sind Datenschutz und Anonymität sichergestellt. Rückschlüsse auf Personen sind ausgeschlossen. Mit der im Fragebogen aufgedruckten Betriebskennung ist eine betriebliche Auswertung möglich - wenn die Beteiligung groß genug ist. Diese Auswertung wird dann den betrieblichen Funktionären zur Verfügung gestellt.

Anhang:

Die Befragung 2017

Die Befragung 2017

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Letzte Änderung: 20.12.2016