Leiharbeit und Werkverträge gestalten

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11.05.2016 Willkür und Missbrauch bei Leiharbeit und Werkverträgen verhindern.

Die IG Metall Pforzheim bewertet das Ergebnis des Koalitionsausschusses, den Gesetzentwurf zu Leiharbeit und Werkverträgen nun endlich ins Kabinett und in das parlamentarische Verfahren einzubringen, als einen längst überfälligen Schritt. "Die Blockadehaltung der bayerischen Landesregierung und einiger Arbeitgeber war unnötig und hat wertvolle Zeit gekostet. Dass es jetzt vorangeht, ist positiv", erklärt Martin Kunzmann, 1. Bevollmächtigter der IG Metall Pforzheim.

Wichtig und positiv ist im Entwurf der Arbeitsministerin Andrea Nahles, dass mit der geplanten neuen Regelung ein Wechsel von Leiharbeit in Werkvertragsverhältnisse verhindert wird. "Für die Beschäftigten muss klar sein, auf welcher vertraglichen Grundlage sie in den Betrieben tätig werden und welche Ansprüche sie daraus ableiten können. Alles andere ist Willkür", sagte Kunzmann.

Positiv sei vor allem die gestärkte Rolle der Tarifvertragsparteien im Bereich der Leiharbeit: "Die bisher erreichten tariflichen Regelungen können weitergeführt und auf Grundlage des Gesetzes noch verbessert werden. Damit können wir sowohl den Interessen der Stammbeschäftigten als auch der Leiharbeitnehmer Rechnung tragen", Kunzmann.

Für die Zeitarbeit ist geplant, dass Betroffene grundsätzlich nur noch 18 Monate eingesetzt werden und nach 9 Monaten den gleichen Lohn wie die Stammbelegschaften bekommen sollen ("Equal Pay"). Die Tarifvertragsparteien können Abweichungen von dieser Regel vereinbaren. Nach der neuesten Fassung des Gesetzentwurfs sollen auch nicht tarifgebundene Unternehmen solche Tarifverträge anwenden können, sofern eine Betriebsvereinbarung vorliegt.

Kunzmann betonte außerdem die Bedeutung eines gesetzlichen Einsatzverbots für Leihbeschäftigte als Streikbrecher. "Dies hilft uns in all den Branchen, wo es bisher nicht gelang, tarifliche Regelungen gegen Streikbruch durchzusetzen."

Positiv seien auch die Klarstellungen zur Abgrenzung des Arbeitnehmerstatus von Soloselbstständigkeit. "Hier hätten wir uns allerdings noch mehr Eindeutigkeit durch klare Kriterien gewünscht." Ebenfalls positiv bewertete Kunzmann die besseren Informationsrechte und ein Beratungsrecht im Rahmen der Personalplanung bei Fremdvergabe.

Insgesamt blieben die Regelungen zu Werkverträgen hinter dem Erforderlichen zurück, um Missbrauch wirklich wirksam zu verhindern. "Dies war aber schon im Koalitionsvertrag erkennbar", sagte Kunzmann. Die IG Metall werde daher weiter gemeinsam mit den Beschäftigten die oft skandalösen Arbeitsbedingungen in Werkvertragsunternehmen durch Gründung von Betriebsräten und das Ringen um Tarifverträge bekämpfen.

Letzte Änderung: 11.05.2016