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19.10.2009 Arbeitgeber muss betriebsbedingte Kündigung begründen

Vor einer betriebsbedingten Kündigung muss der Betriebsrat angehört werden. Wird er dabei vom Arbeitgeber nur unzureichend über die Gründe der Kündigung informiert, so ist diese unwirksam.

Das ergibt sich aus einem Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern (Az.: 7 Ca 25/09), auf das der Bund-Verlag in Frankfurt hinweist. Dem Richterspruch zufolge reicht es nicht aus, wenn der Arbeitgeber als Grund für die Kündigung lediglich eine unternehmerische Entscheidung angibt.

Genau das aber hatte eine Arbeitgeberin dem Betriebsrat mitgeteilt, als er zur betriebsbedingten Kündigung eines Facharbeiters Stellung nehmen sollte. Der Betroffene hatte zuletzt auf einem Posten gearbeitet, der gar nicht gestrichen werden sollte. Die Kündigung sei deshalb unwirksam, urteilten die Richter.

Nach dem Betriebsverfassungsgesetz müsse der Arbeitgeber die Gründe für eine Kündigung so genau und umfassend darlegen, dass der Betriebsrat ihre Stichhaltigkeit ohne eigene Nachforschungen prüfen kann. Andernfalls sei eine ordnungsgemäße Beteiligung der Arbeitnehmerseite im Unternehmen nicht gegeben.

Dies ist gerade in der Krise wichtig so die IG Metall Pforzheim. Oft gelingt es Betriebsräten Maßnahmen zur Beschäftigungssicherung zu vereinbaren um Kündigungen abzuwehren. Gelingt dies nicht muss der Arbeitgeber die Kündigung gegenüber dem Betriebsrat umfassend begründen. Dies setzt natürlich voraus, dass es im Betrieb einen Betriebsrat gibt der nach dem Betriebsverfassungsgesetz gewählt ist. Gibt es keinen oder nur einen "Vertrauensrat" oder eine ähnliche Vertretung außerhalb des Gesetzes entfällt diese Prüfung und Hürde für den Arbeitgeber. Betriebsräte können in allen Betrieben mit 5 und mehr Beschäftigten gewählt werden so Arno Rastetter von der IG Metall Pforzheim.

Mehr Informationen und Unterstützung hierbei gibt es bei der IG Metall Pforzheim sowie den anderen Gewerkschaften im DGB.

Die nächsten turnusmäßigen Betriebsratswahlen in den Betrieben finden in der Zeit vom 1. März bis 31. Mai 2010 statt.

Letzte Änderung: 19.10.2009