Diskriminierung oder Schutz?
Schon seit dem 3.10.2002 sorgt dieses Thema in vielen Betrieben in der ganzen Bundesrepublik für Gesprächsstoff und zu vielen Auseinandersetzungen zwischen Raucher und Nichtrauchern. Genau an diesem Tag ist nämlich die novellierte Arbeitsstättenverordnung in Kraft getreten, die vorsieht, dass Beschäftigte vor gesundheitsschädigenden Gefahren durch Tabakrauch geschützt werden müssen.
Das Thema "Rauchen am Arbeitsplatz" birgt ein hohes Konfliktpotential und ist Diskussionsgegenstand in vielen Betriebsversammlungen. Beim Thema Nichtraucherschutz geht es um den Schutz von Nichtrauchern und eben nicht um den Kampf gegen
Rauchern, oder gar darum, die Raucher zu diskriminieren.
Hier muss es also erreicht werden, die Nichtraucher zu schützen ohne die Raucher auszugrenzen.
Daher ist es bei diesem Thema immens wichtig, die Beschäftigten bei der Umsetzung des Nichtraucherschutzes entsprechend einzubinden. Der Betriebsrat sollte daher das Thema Nichtraucherschutz aufgreifen und dabei die gewerkschaftlichen Vertrauensleute, die Schwerbehindertenvertretung, die Sicherheitsbeauftragten und die Jugend- und Auszubildendenvertretung mit einbeziehen.
In Broschüren zum betrieblichen Nichtraucherschutz kommt die Rolle des Betriebsrates meist zu kurz. Daher hat die IG Metall speziell zu diesem Thema eine Praxishilfe " Nichtraucherschutz im Betrieb" erstellt, die als Anlage runtergeladen werden kann.
Letzte Änderung: 21.11.2007