DGB setzt sich durch:

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12.11.2018 Tariflöhne auch für sozialen Arbeitsmarkt

Mit dem "Teilhabechancengesetz" will die Bundesregierung Langzeitarbeitslosen neue Job-Perspektiven eröffnen: Ein sozialer Arbeitsmarkt soll ihnen geförderte Stellen in Unternehmen, sozialen Einrichtungen oder Städten und Gemeinden ermöglichen. Die Förderung sollte sich bisher allerdings nicht an Tariflöhnen, sondern am Mindestlohn orientieren. Doch jetzt setzt die Koalition eine Forderung der Gewerkschaften um.

Nur Mindestlohn für sozialen Arbeitsmarkt?
Die Pläne der Bundesregierung für einen sozialen Arbeitsmarkt sahen im Kern ursprünglich zwei Punkte vor:

  • Langzeitarbeitslose arbeiten sozialversicherungspflichtig bei Arbeitgebern in der Wirtschaft, sozialen Einrichtungen oder Kommunen
  • In den ersten beiden Jahren gibt es einen öffentlichen Zuschuss von 100 Prozent zum gesetzlichen Mindestlohn - in jedem weiteren Jahr wird dieser Zuschuss um 10 Prozentpunkte gekürzt bei einer maximalen Förderdauer von fünf Jahren

Das Problem: Wenn sich die Zuschüsse am gesetzlichen Mindestlohn orientiert hätten, hätte das alle Arbeitgeber benachteiligt, die verbindliche Tarifverträge mit Gewerkschaften abgeschlossen haben. Sie hätten die Differenz zwischen Mindestlohn und Tariflohn selbst ausgleichen müssen. "Diese Förderkonditionen sind so unattraktiv, dass sich viele potentielle Einsatzstellen nicht beteiligen werden, die eigentlich für die Beschäftigung Langzeitarbeitsloser aufgeschlossen sind", kritisierte bereits im Sommer 2018 DGB-Vorstand Annelie Buntenbach. Außerdem hätte so die Gefahr bestanden, "dass vor allem Arbeitsplätze im Niedriglohnsektor geschaffen werden".

Bis zuletzt für Tariflöhne eingesetzt
Der Deutsche Gewerkschaftsbund hat sich bis zuletzt dafür eingesetzt, dass Tariflöhne die Richtschnur für die geförderten Stellen am sozialen Arbeitsmarkt werden - und nicht der Mindestlohn. Noch vergangene Woche hatte DGB-Vorstand Annelie Buntenbach in einer Diskussion mit Bundesarbeitsminister Hubertus Heil klargemacht: "Ein Sozialer Arbeitsmarkt muss gute Arbeitsplätze bieten: sozial abgesichert und tariflich bezahlt. Soziale Teilhabe wird erst dann erlebbar, wenn mit der Arbeit auch der Hartz-IV-Bezug beendet werden kann".

Tariflöhne statt Mindestlohn: Koalition lenkt ein
Jetzt hat die große Koalition eingelenkt: Die Förderung für den sozialen Arbeitsmarkt soll sich an Tariflöhnen orientieren, nicht mehr am Mindestlohn.

Außerdem wurde die Zeitspanne verkürzt, nach wie viel Jahren Hartz-IV-Leistungsbezug Arbeitslose am Förderprogramm des Teilhabechancengesetzes teilnehmen können: Bisher waren sieben Jahre vorgesehen, jetzt nur noch sechs, für Schwerbehinderte und Arbeitslose mit Kindern nur noch fünf. Ein Schritt in die richtige Richtung: Der DGB hatte eine Verkürzung auf vier Jahre gefordert.

Letzte Änderung: 09.11.2018