ENERGIE SPAREN IM BETRIEB

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01.09.2022 Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV)

In Folge des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine hat sich die Lage auf den Energiemärkten drastisch verschärft. Insbesondere die Reduzierung der Gasimportmengen nach Deutschland hat die Bundesregierung nun veranlasst, eine Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV) auf den Weg zu bringen.

So soll der Gas- und Stromverbrauch bereits in dieser Heizsaison verringert und eine mögliche Gasmangellage abgewendet werden. Die Verordnung tritt heute in Kraft und soll bis zum 28.02.2023 gelten.

Anhang:

Die komplette Verordnung als PDF

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Letzte Änderung: 01.09.2022