DGB und Grüne für mehr Tarifbindung

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04.04.2019 Beide Seiten lobten das Modell der Sozialpartnerschaft.

Die Sozialpartnerschaft stärke den sozialen Zusammenhalt und sei ein Garant für gute Arbeitsbedingungen, die Teilhabe von Beschäftigten sowie für sichere Arbeitsverhältnisse. Die rückläufige Tarifbindung hingegen gefährde die fortschrittlichen Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen in der sozialen Marktwirtschaft. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der DGB teilen die Einschätzung, dass die Tarifbindung deutlich gestärkt werden muss.

Um dies zu erreichen, dürfe eine Allgemeinverbindlichkeit nur noch mit Mehrheit abgelehnt werden und das Vetorecht der Arbeitgeber gehöre abgeschafft. Zudem müssten Nachbindung und Nachwirkung von Tarifverträgen ausgebaut und gestärkt werden, damit Outsourcing und Betriebsübergänge nicht zur Umgehung von Tarifbindung führen. Staatliche Institutionen und Einrichtungen müssten die Vergabe von Aufträgen vermehrt an die Einhaltung von Tarifverträgen binden - "bundesweite Tariftreue ist nötig", so die gemeinsame Erklärung.

Der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann: "Die Tarifbindung in Deutschland ist ein öffentliches Gut. Tarifverträge sorgen für gleiche Wettbewerbsbedingungen und entlasten den Staat bei Verteilungskonflikten. Sie schaffen bessere Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten und stellen faire Wettbewerbsbedingungen für Arbeitgeber her. Wir freuen uns, dass BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN diese Bedeutung anerkennen und sich gemeinsam mit den Gewerkschaften für eine starke Tarifbindung einsetzen."

Der Bundesvorsitzende der Grünen, Robert Habeck: "Wir haben uns mit dem DGB auf wichtige Maßnahmen geeinigt, um die Betriebsräte und Gewerkschaften zu stärken und Tariftreue zu belohnen. Denn der Wille zum fairen Interessenausgleich zwischen Tarifvertragsparteien - die Sozialpartnerschaft - ist in Deutschland ein Erfolgsmodell, das durch einen radikalen Wandel der Arbeitswelt unter Druck steht. Der Staat muss nun ein klares Bekenntnis zur Tariftreue abgeben, indem er Aufträge nur an Unternehmen vergibt, die tarifgebunden sind. Wir brauchen ein echtes Mitbestimmungsrecht für Betriebsräte und Tarifverträge sollten auch ohne Zustimmung der Arbeitgeberseite für allgemeinverbindlich erklärt werden können."

Letzte Änderung: 07.03.2019