Fachtagung der IG Metall Pforzheim

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17.02.2019 Stinnes-Legien Abkommen und die Tarifbindung standen im Mittelpunkt.

Als Referenten hatte die IG Metall den Professor für Arbeits- und Verfassungsrecht der Goethe Universität und der Europäischen Akademie der Arbeit in Frankfurt, Otto Ernst Kempen, eingeladen.

Kempen, der schon hunderte von Gewerkschaftern in Vorlesungen und Seminaren an der Akademie der Arbeit, mit Rechtsgeschichte, Arbeitsbeziehungen sowie Verfassungsentwicklung in Europa und den USA beeindruckt hat, schaffte es auch an diesem Abend, die Betriebsräte und IG Metall Vertrauensleute in Pforzheim in seinen Bann zu ziehen.

Er schlug den Bogen von der vorindustriellen Zeit, als es noch nicht üblich war die "Ware Arbeitskraft" gegen Geld zu verkaufen, bis in die Gegenwart, in der es um die Stabilisierung und den Ausbau der Flächentarife geht.

Dabei stellte er eindrücklich dar, dass es zu Beginn der Industrialisierung für die notleidenden Arbeiter essentiell war, ein Angebotskartell für den Preis ihrer Arbeitskraft zu schaffen, um nicht Gefahr zu laufen nahezu überhaupt nichts mehr für ihre Arbeit zu bekommen.

Das war die Geburtsstunde der Gewerkschaften, so Kempen. War es doch notwendig, für Zeiten des Streiks um Mindestbedingungen Geld zu haben, um über die Runden zu kommen. Dies geschah in Form von Streikkassen der Gewerkschaften. Ein Prinzip, welches sich bis heute gehalten hat, auch wenn es heute wesentlich weiter ausdifferenziert ist.

Dennoch taten sich die Gewerkschaften vor dem ersten Weltkrieg schwer Tarifverträge mit den Arbeitgebern abzuschließen, insbesondere in Bereichen wie in der Metallwirtschaft, in denen viele Beschäftigte ohne Ausbildung arbeiteten. Dennoch gab es kurz vor dem 1. Weltkrieg immerhin bereits 13.000 Tarifverträge in Deutschland.

Grundlegende Änderungen brachte das "Stinnes-Legien-Abkommen" zwischen dem Großindustriellen Hugo Stinnes und dem Vorsitzenden des Allgemeinen Deutschen Gewerkschaftsbunds, Carl Legien, vom 15. November 1918. Hierin wurde vereinbart, dass nur die Vertretungen der freien Gewerkschaften als legitime Vertretungen der Arbeiter anerkannt werden und die Arbeitgeber sich bereit erklären, mit ihnen künftig Tarifverträge abzuschließen. Darüber hinaus wurde der 8-Stunden-Tag eingeführt. Eine Errungenschaft, die derzeit von Arbeitgeberverbänden und wirtschaftsliberalen Kräften in der Politik wieder in Frage gestellt wird. Dem Abkommen voraus gegangen war die Novemberrevolution, die Abdankung des Kaisers und der Verzicht der Sozialdemokratie und der Gewerkschaften auf die Sozialisierung der Betriebe.

Weiter ging die Reise des Professors dann über die Zeit der Weimarer Republik, die anfänglich für die Gewerkschaften durchaus erfolgreich war, über die Zeit der Inflation, die das Vermögen und die Streikkassen der Gewerkschaften entwertete und den Abschluss von Tarifverträgen nahezu unmöglich machte, bis zur Zerschlagung der Gewerkschaften durch die faschistische NSDAP im Jahr 1933.

Nach 1945 nahm dann der Siegeszug der Flächentarifverträge seinen Lauf. Sie bilden bis in die Gegenwart die Basis, auf der die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten geregelt werden.

Insbesondere in den neuen Bundesländern, aber auch im Westen gibt es seit Jahren eine Erosion der Flächentarifverträge und somit auch eine Verschlechterung der Arbeits- und Entgeltbedingungen in den betroffenen Bereichen.
Als Möglichkeiten die Tarifbindung wieder zu stärken, stellte Otto Ernst Kempen die Differenzierungsklauseln heraus, die Regelungen ausschließlich für Gewerkschaftsmitglieder regeln und es den Arbeitgebern untersagen diese Leistungen auch an Nichtmitglieder zu bezahlen.

Als weitere Möglichkeit, ist er dem Vorschlag tarifgebundene Unternehmen steuerlich zu entlasten durchaus zugetan.

Als Beispiel, wie es auch gehen kann, nannte die 1. Bevollmächtigte der IG Metall, Liane Papaioannou, in ihrer Begrüßung den Eintritt der Firma Sihn in den Arbeitgeberverband Südwestmetall.

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Letzte Änderung: 18.02.2019