Neue Beitragsbemessungsgrenzen 2019
Die Versicherungspflichtgrenze in der Gesetzlichen Kranken Versicherung erhöht sich auf 60.750 Euro/Jahr (5.062,50 Euro/Monat)
Die Beitragsbemessungsgrenze in der Gesetzlichen Kranken Versicherung erhöht sich auf 54.450 Euro/Jahr ( 4.537,50 Euro/Monat)
Letzte Änderung: 11.10.2018