Neue Beitragsbemessungsgrenzen 2019

16.10.2018 Die Beitragsbemessungsgrenze für die allgemeine Rentenversicherung (West) liegt ab 1. Januar 2019 bei 6.700 Euro pro Monat.

Die Versicherungspflichtgrenze in der Gesetzlichen Kranken Versicherung erhöht sich auf 60.750 Euro/Jahr (5.062,50 Euro/Monat)

Die Beitragsbemessungsgrenze in der Gesetzlichen Kranken Versicherung erhöht sich auf 54.450 Euro/Jahr ( 4.537,50 Euro/Monat)

Letzte Änderung: 11.10.2018