Schwerbehindertenvertretungen

Vorschaubild

05.10.2018 Vom 1. Oktober bis 30. November 2018 werden in Betrieben und Verwaltungen Schwerbehindertenvertretungen (SBV) gewählt.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund und seine Mitgliedsgewerkschaften rufen auf: Beteilige Dich an den Wahlen der Schwerbehindertenvertretung - als Wähler/in oder Kandidat/in - und stärke so die innerbetriebliche Demokratie. Dein Engagement zählt!

Neben dem Betriebs- oder Personalrat sorgt die Schwerbehindertenvertretung dafür, dass die Belange von schwerbehinderten Beschäftigten bei allen betrieblichen Entscheidungen gehört und ihre Rechte gewahrt werden. Dies gilt zum Beispiel für die Ausgestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitszeiten und Überstunden. Auch bei Einstellungen, Eingruppierungen und Kündigungen von schwerbehinderten Menschen muss die Schwerbehindertenvertretung angehört werden. Eine Kündigung ohne die Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung ist sogar unwirksam.

Außerdem stehen die Schwerbehindertenvertretungen den Beschäftigten beratend und helfend zur Seite, zum Beispiel wenn diese einen Antrag auf Anerkennung einer Behinderung stellen. Nach Unfällen oder Erkrankungen setzt sich die Schwerbehindertenvertretung zusammen mit dem Betriebs- oder Personalrat dafür ein, dass der Arbeitsplatz erhalten werden kann, sei es durch technische Umgestaltung oder weitere Wiedereingliederungsmöglichkeiten. Die Schwerbehindertenvertretung kann eine Inklusionsvereinbarung aushandeln, die Ziele zur Inklusion im Unternehmen benennt. Die Schwerbehindertenvertretung trägt durch ihre Arbeit Tag für Tag dazu bei, die Interessen der über eine Million schwerbehinderten Beschäftigten zu wahren.

Dieses Engagement hilft den betroffenen Kolleginnen und Kollegen und bringt ein Stück Demokratie in die Unternehmen. Die Mitbestimmung durch Beschäftigtenvertretungen sorgt für sichere und gesunde Arbeitsplätze und dafür, dass niemand diskriminiert wird. Demokratie lebt vom Mitmachen! Sie braucht Menschen, die wählen, aber auch engagierte Kolleginnen und Kollegen, die sich zur Wahl stellen. Das Engagement der Schwerbehindertenvertretungen ist gesetzlich abgesichert. Ebenso wie Betriebs- und Personalrat unterliegt die Schwerbehindertenvertretung einem besonderen Kündigungsschutz und für die Erledigung ihrer Aufgaben ist sie von der Arbeitszeit freigestellt.

Die Gewerkschaften setzen sich für starke Interessenvertretungen in den Betrieben ein. Sie unterstützen die Wahlen der Schwerbehindertenvertretungen. Sie verhandeln mit der Politik, um die Rechte der Schwerbehindertenvertretungen weiter zu stärken und ihre zeitlichen und persönlichen Ressourcen auszubauen.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund und seine Mitgliedsgewerkschaften rufen auf: Beteilige Dich an den Wahlen der Schwerbehindertenvertretung - als Wähler/in oder Kandidat/in - und stärke so die innerbetriebliche Demokratie. Dein Engagement zählt!

Unterstützt wird der Aufruf zur Wahl durch den Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, sowie den Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Jürgen Dusel.

Anhang:

Unterstützer des wird Aufrufs

Unterstützer des wird Aufrufs

Dateityp: PNG image, 1044 x 262, 8-bit/color RGB, non-interlaced

Dateigröße: 276.49KB

Download

Letzte Änderung: 28.09.2018