Gute Arbeit wird ausgezeichnet

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19.07.2018 Erster Mitbestimmungspreis Baden-Württemberg 2018

Zum ersten Mal verleiht der DGB Baden-Württemberg in diesem Jahr einen Mitbestimmungspreis.

Bewerbungsschluss ist der 21. September 2018.

Die Preisverleihung ist am 23. Oktober 2018 im Rahmen des Betriebsräte- und Personalräte-Empfangs des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg im Neuen Schloss in Stuttgart.

Mitbestimmte Unternehmen sind innovativer und erfolgreicher - Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter sind nicht erstaunt über solche Forschungsergebnisse! Sie wissen, dass Betriebs- und Personalräte in ihrer täglichen Arbeit nicht nur die Interessen ihrer Kolleginnen und Kollegen vertreten und damit ihre demokratischen Rechte wahrnehmen, sondern auch zu mehr Gerechtigkeit und Wohlstand im Land beitragen. Denn wirtschaftliche Erfolge sind nur mit motivierten Beschäftigten und guten Arbeitsbedingungen denkbar.

Der DGB Baden-Württemberg will die erfolgreiche Arbeit der betrieblichen Interessenvertretungen im Land stärker würdigen und verleiht im Jahr 2018 erstmalig den Mitbestimmungspreis in mehreren Kategorien. Bewerben können sich alle gesetzlichen Mitbestimmungsgremien - Betriebsräte, Personalräte, Mitarbeitervertretungen in kirchlichen Einrichtungen, Jugendvertretungen und Schwerbehindertenvertretungen.

Der DGB freut sich auf zahlreiche Beiträge, die den Wert und die betrieblichen Erfolge der Mitbestimmung aufzeigen und somit auch zu einer höheren Wertschätzung der Interessenvertretungsarbeit in der Öffentlichkeit beitragen. Die Wirtschafts- und Arbeitsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut hat die Schirmherrschaft für den Preis übernommen.

Wenn Sie konkrete Fragen zur Bewerbung haben, können Sie sich gerne an Julia Friedrich, Geschäftsführerin DGB Baden-Württemberg, wenden: julia.friedrich@dgb.de, Tel.: 0711-2028-216.

Letzte Änderung: 18.07.2018