Arbeitszeit

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13.05.2018 Anlauf für Recht auf Brückenteilzeit

Seit Jahren fordert die IG Metall für Beschäftigte das Recht, aus der Teilzeit wieder in Vollzeit zurückkehren zu können. Arbeitsminister Hubertus Heil legt nun einen Gesetzentwurf für eine befristete Teilzeit vor.

Geht es nach den Plänen des Bundesarbeitsministers können Beschäftigte vom kommenden Jahr an befristet in Teilzeit gehen. In einem Interview mit dem Deutschlandfunk sagte Hubertus Heil, die Regierung wolle einen Rechtsanspruch auf befristete Teilzeit schaffen. Das Rückkehrrecht soll, so Heil im Deutschlandfunk, Brücken zwischen verschiedenen Lebensphasen bauen und Altersarmut vermeiden. Denn die Teilzeitfalle, in der vor allem Frauen stecken, führt häufig in eine berufliche Sackgasse und schmälert die Ansprüche in der Rente.

Überfälliger Schritt
Die IG Metall begrüßt die Ankündigung von Hubertus Heil, das Rückkehrrecht von Teilzeit- in Vollzeitarbeit zum 1. Januar 2019 gesetzlich zu verankern. Der Erste Vorsitzende der IG Metall, Jörg Hofmann, bezeichnete den Rechtsanspruch auf ein Rückkehrrecht von Teil- in Vollzeit als überfällig. "Es ist schlicht widersinnig, dass die Arbeitgeber auf der einen Seite Fachkräftemangel beklagen und auf der anderen Seite Millionen, vor allem weibliche Fachkräfte, in der Teilzeitfalle hängen. Wir haben in der Metall- und Elektroindustrie mit dem jüngsten Tarifabschluss den Anspruch auf eine Reduzierung der Arbeitszeit mit Rückkehrgarantie erstritten. Die Unterstützung aus den Belegschaften für diese Forderung und die Begeisterung über das Ergebnis waren überwältigend. Das zeigt: Es gibt einen dringenden Bedarf", sagte Hofmann.

Vorreiter Tarifvertrag
Mit ihrem Tarifabschluss war die IG Metall Vorreiterin für eine gesetzliche Verbesserung. Heil will mit seiner Brückenteilzeit Arbeitszeiten, die zum Leben passen. Das hatte auch die IG Metall in ihrer Tarifrunde für die Metall- und Elektroindustrie erfolgreich gefordert. Von 2019 an können die Beschäftigten der Branche ihre Wochenarbeitszeit für bis zu zwei Jahre auf bis zu 28 Stunden pro Woche reduzieren. Anschließend können sie in Vollzeit zurückkehren er erneut kurze Vollzeit beantragen.

Um das Recht auf Teilzeit haben Gewerkschaften lange gekämpft. Seit 2001 steht es im Gesetz und die Zahl der Teilzeitbeschäftigten ist gestiegen, vor allem unter Frauen. Doch nach dem ersten Jubel, fühlten sich Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter, vor allem aber berufstätige Frauen, die ihre Arbeitszeit verringert hatte, ernüchtert. Denn einmal Teilzeit bedeutet für viele immer Teilzeit. Damit ist die berufliche Karriere für viele oft zu Ende oder geht sogar steil nach unten.

Zusage aus Koalitionsvertrag einlösen
Die IG Metall fordert nicht nur seit Langem ein gesetzliches Rückkehrrecht in Vollzeit, sie machte es auch zum Thema ihrer Tarifpolitik. Nun will der Gesetzgeber offenbar nachziehen und die Zusage aus dem Koalitionsvertrag einlösen. Dort hatten sich SPD und CDU/CSU auf die Einführung einer befristeten Teilzeit geeinigt. Einen gesetzlichen Anspruch sollen danach Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Unternehmen mit 45 oder mehr Beschäftigten haben.

Arbeitszeiten passen für Beschäftigte allerdings nur dann zum Leben, wenn auch die Arbeitsmenge dazu passt. Wenn Beschäftigte eine Zeitlang weniger Stunden arbeiten, um sich um Familie, Freunde oder Hobbys zu kümmern, darf es nicht bedeuten, dass sie die gleiche Arbeit in weniger Zeit erledigen oder Kolleginnen und Kollegen ihre Arbeit mitmachen müssen.

Die IG Metall hat daher in ihrem Tarifvertrag ein Verfahren zum Ausgleich der entfallenden Arbeitsstunden vereinbart. Dabei geht es darum, die Interessen beider Seiten zu berücksichtigen. Stärkere Mitbestimmungsrechte bei der Personalplanung und - bemessung, wie sie die IG Metall fordert, würden Betriebsräten helfen, die Interessen der Beschäftigten besser durchzusetzen.

Letzte Änderung: 13.05.2018