Schwerbehinderte:

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13.03.2018 Arbeitslosigkeit weiter über dem Durchschnitt

Menschen mit Behinderung finden trotz gesetzlicher Beschäftigungsquoten nur schwer eine gerecht bezahlte Arbeit. Der DGB fordert deshalb, Schwerbehinderte stärker zu fördern und den Druck auf die Unternehmen zu erhöhen. Denn Deutschland hat sich verpflichtet, die UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen. Diese garantiert Behinderten das Recht auf Arbeit.

Behinderte Menschen haben das Recht, ihren Lebensunterhalt durch eine frei gewählte Arbeit zu verdienen. So steht es in der UN-Behindertenrechtskonvention, die in Deutschland seit dem März 2009 gilt. Mit der Ratifizierung der Konvention verpflichtete sich die Bundesregierung, dieses Recht auf Arbeit aktiv zu sichern und zu fördern.

2009 lag die Arbeitslosenquote Schwerbehinderter in Deutschland bei 14,6 Prozent. Doch auch im Jahre 2016 hatte sich die Lage kaum verbessert: Während die allgemeine Arbeitslosigkeit auf unter 8 Prozent sank, waren laut Bundesagentur für Arbeit noch immer 12,4 Prozent der Menschen mit Behinderung ohne Erwerbseinkommen, die meisten sind länger als ein Jahr arbeitslos. Obwohl die Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention nicht annähernd erreicht wurden, blieb die Reaktion der Regierung aus:

"Die Bundesregierung benennt in ihrem im Sommer 2016 verabschiedeten zweiten Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK keinerlei Zielsetzungen oder geeignete Maßnahmen, um die überdurchschnittlich hohe Arbeitslosenquote schwerbehinderter Menschen perspektivisch zu senken", kritisiert der DGB in seiner Stellungnahme zur Umsetzung der UN-Konvention.

Anhang:

Entwicklung der Arbeitslosenquoten

Entwicklung der Arbeitslosenquoten

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Letzte Änderung: 12.03.2018