EuGH zu Bereitschaftszeit

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03.03.2018 Die Bereitschaftszeit, die ein Arbeitnehmer zu Hause verbringt und während der er verpflichtet ist, dem Ruf des Arbeitgebers innerhalb kurzer Zeit zu folgen, ist Arbeitszeit.

Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Falle eines belgischen Feuerwehrmanns, der in 8 Minuten am Einsatzort sein musste. Das Urteil bindet auch deutsche Gerichte.

Im konkreten Fall ging es um einen belgischen Feuerwehrmann, der auf Entschädigung für seine zu Hause geleisteten Bereitschaftsdienste klagte. Die Vorgaben seines Arbeitgebers sehen vor, dass er bei einem Anruf innerhalb von 8 Minuten am Einsatzort sein muss.

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Letzte Änderung: 01.03.2018