Der Koalitionsvertrag steht

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08.02.2018 Er enthält einiges Positive, Aufbruchstimmung erzeugt er aber nicht, so der DGB Landesvorsitzende Martin Kunzmann.

Jetzt kommt es auf die Umsetzung an!

Der ausgehandelte Koalitionsvertrag enthält aus Sicht des DGB eine ganze Reihe von positiven Vereinbarungen, etwa die Rückkehr zur Parität in der Krankenversicherung, die Haltelinie von 48 Prozent beim Rentenniveau, höhere Bildungsinvestitionen und die Mindestausbildungsvergütung. Ebenso sei es gut, dass das Rückkehrrecht von Teilzeit in Vollzeit wieder auf der Agenda stehe. Doch gerade bei diesem Punkt werde deutlich: "Vereinbart werden kann eine ganze Menge. Letztlich kommt es aber auf die Umsetzung an. Das Rückkehrrecht stand schon im vorigen Koalitionsvertrag von Union und SPD. Doch die Union hat sich gegen eine wirkungsvolle Umsetzung gesperrt", sagte der DGB-Landesvorsitzende Martin Kunzmann.

Er bewertete auch die strengeren Vorgaben bei Befristungen als erfreulich, insbesondere das Verbot von Kettenbefristungen. "Es war richtig, dass die SPD hier Nachforderungen gestellt hat - bedauerlicherweise hat sie sich nur teilweise durchgesetzt."

Der DGB und seine Gewerkschaften würden die Arbeit einer neuen Großen Koalition selbstverständlich kritisch begleiten, kündigte Kunzmann an. "Was bringen die nächsten vier Jahre den Beschäftigten im Land? Das ist für uns die Leitfrage. Schon heute vermissen wir mehr Mut, auch für schlechtere Zeiten vorzubauen und für mehr Generationengerechtigkeit zu sorgen. Bei der Rente, bei der Krankenversicherung, bei den Steuern und bei den Klimazielen springen die potenziellen Koalitionäre zu kurz. Da die schwarze Null im Haushalt bleibt, können die angekündigten Investitionen gar nicht realisiert werden, sollte die Konjunktur einbrechen. Dies würde die Spaltung in unserer Gesellschaft weiter verstärken", warnte der DGB-Landesvorsitzende.

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Der Koalitionsvertrag als PDF

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Letzte Änderung: 07.02.2018