Betriebsratswahlen 2018

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26.02.2018 In den Betrieben stehen die Betriebsratswahlen kurz bevor. Die Vorbereitungen laufen auf Hochtouren. Die IG Metall spricht sich klar für Persönlichkeitswahlen aus.

Oft werden wir auf den Unterschied zwischen Listen- und Persönlichkeitswahlen angesprochen. Klar, beides ist vom Gesetzgeber vorgesehen - aber die IG Metall spricht sich aus mehreren Gründen für die Persönlichkeitswahl aus.
Warum das so ist, wollen wir hier und mit dem angefügten Video kurz erläutern.

Vorteil für die Wähler/innen:
Bei der Persönlichkeitswahl können die Wähler/innen sich für die Kandidaten/innen entscheiden, die sie kennen, denen sie vertrauen und denen sie zutrauen, die Interessen der Beschäftigten gut zu vertreten.

Vorteil für die Kandidaten/innen:
Egal auf welchem Rang eine Kandidatin oder ein Kandidat steht, alle haben die gleichen Chancen in den Betriebsrat gewählt zu werden.

Bei einer Listenwahl können sich die Wähler nur zwischen den Listen entscheiden und haben keinen Einfluss auf die persönliche Zusammensetzung des Betriebsratsgremiums. Und die Kandidaten/innen, die ganz hinten auf den Listen stehen, wird meist die Chance genommen überhaupt in den Betriebsrat gewählt zu werden.

Daher empfehlen wir, im Gespräch mögliche Interessenkonflikte auszuräumen und gemeinsam mit starken Kandidaten/innen für die Persönlichkeitswahl einzustehen. So wünschen es sich auch die meisten Beschäftigten, deren Interessen ja schließlich vertreten werden sollen.

Letzte Änderung: 10.09.2019