Entscheidung des LArbG zur Bildungszeit
Mit der Entscheidung ist das Landesarbeitsgericht ein weiteres Mal der Rechtsauffassung der IG Metall gefolgt und hat klar gestellt was als politische Bildung zu betrachten ist und welche Bildungsmaßnahmen unter den "Überforderungsschutz" fallen können.
Letzte Änderung: 06.02.2018