Entscheidung des LArbG zur Bildungszeit

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16.02.2018 Weitere Klarstellungen durch die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts.(LArbG)

Mit der Entscheidung ist das Landesarbeitsgericht ein weiteres Mal der Rechtsauffassung der IG Metall gefolgt und hat klar gestellt was als politische Bildung zu betrachten ist und welche Bildungsmaßnahmen unter den "Überforderungsschutz" fallen können.

Letzte Änderung: 06.02.2018