Europäischer Gerichtshof entscheidet:
Das Besetzen der Aufsichtsräte inländischer Unternehmen mit Arbeitnehmervertretern, wie sie das Mitbestimmungsgesetz vorschreibt, verstößt nicht gegen die Garantie der Arbeitnehmerfreizügigkeit im Unionsvertrag - so der Europäische Gerichtshof (EuGH).
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Letzte Änderung: 01.01.2020