Neue Arbeitsstättenverordnung
Mit der Novelle zur Änderung der ArbStättV (BGBl I S. 2681) werden zentrale Begriffsbestimmungen (z. B. "Arbeitsplatz") in der ArbStättV verordnungsübergreifend klargestellt. Mit der Berücksichtigung der psychischen Belastungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung wird künftig diesem wichtigen Belastungsschwerpunkt bei der Arbeit der Beschäftigten gezielt entgegengewirkt. Dies betrifft z. B. die Regelungen über eine angemessene Beleuchtung am Arbeitsplatz und die Sichtverbindung aus Arbeitsräumen nach außen.
Letzte Änderung: 07.02.2017