Lohngerechtigkeit

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18.01.2017 Das Bundeskabinett hat am 11. Januar 2017 den Gesetzentwurf "zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen" beschlossen.

Ziel des Gesetzes ist es, die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern zu schließen. Es sieht unter anderem einen individuellen Auskunftsanspruch vor: Arbeitgeber mit mehr als 200 Beschäftigten müssen diesen in Zukunft erläutern, nach welchen Kriterien sie bezahlt werden. Ein weiterer Baustein sind betriebliche Verfahren zur Überprüfung und Herstellung von Entgeltgleichheit. Der Gesetzentwurf wird nun im Parlament beraten.

Letzte Änderung: 17.01.2017