Weihnachten - schöner mit Tarif

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30.11.2016 In der Adventszeit ist Deutschland gespalten - in die Beschäftigten, die Weihnachtsgeld bekommen und diejenigen, die leer ausgehen.

Einer aktuellen Umfrage zufolge bekommen in Deutschland nur etwa 55 Prozent der Beschäftigten Weihnachtsgeld.

Deutlich besser sieht es in Betrieben mit Tarifverträgen aus. Hier profitieren 71 Prozent der Beschäftigten vom Weihnachtsgeld.

Diese Sonderzahlung ist also alles andere als eine Selbstverständlichkeit und muss von der IG Metall und den Belegschaften immer wieder verteidigt und neu erkämpft werden - ein gesetzlicher Rechtsanspruch besteht nicht.

Diejenigen Beschäftigten, die von den Tarifverträgen der IG Metall profitieren, können sich jedoch über eine Sonderzahlung freuen. Die Höhe variiert dabei, abhängig von Beschäftigungsdauer und jeweiligen Branchen-Tarifverträgen.

In der Metall- und Elektroindustrie im Enzkreis gilt:
Beschäftigte erhalten nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit 25% und ab 36 Monaten Betriebszugehörigkeit 55% Weihnachtsgeld. Azubis erhalten schon ab dem ersten Ausbildungsjahr 55%.

In der Schmuck- Uhren- und Edelmetallindustrie im Enzkreis gilt:
Beschäftigte erhalten nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit 25% und ab 36 Monaten Betriebszugehörigkeit 55% Weihnachtsgeld. Azubis erhalten schon ab dem ersten Ausbildungsjahr 55%.

Im KFZ Handwerk der Region gilt:
Die Sonderzahlung beträgt 20% bis zu 50% - ebenfalls nach zeitlicher Staffelung. Auszubildende erhalten während ihrer Ausbildung den Maximalbetrag der Sonderzahlung ohne zeitliche Staffelung.

Abweichende Regelungen gibt es teilweise bei Haus und Ergänzungstarifen.

Eine starke IG Metall mit vielen Mitgliedern bedeutet auch gute Tarifverträge. Gute Tarifverträge bedeuten gutes Weihnachtsgeld.

Letzte Änderung: 29.11.2016