Anpassung der Sozialleistungen

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25.12.2016 Regelsätze steigen ab 2017

Wer Grundsicherung bezieht, erhält ab Januar mehr Geld. Das hat das Bundeskabinett beschlossen. Der Regelsatz für Alleinstehende steigt von 404 Euro auf 409 Euro pro Monat. Die Grundsicherung für Kinder zwischen 6 und 13 erhöht sich um 21 Euro.

Zum Jahresbeginn 2017 steigen die Leistungen für alle, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. Das gilt für die Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) und die Sozialhilfe nach SGB XII. Auch für Asylbewerber ändern sich die Leistungen. Das Bundeskabinett hat das entsprechende Gesetz jetzt auf den Weg gebracht.

Stärkste Erhöhung bei Kindern

Am stärksten steigen die Regelleistungen für Kinder zwischen 6 und 13 Jahren. Sie sollen ab 1. Januar 291 Euro statt bisher 270 Euro bekommen. Dem Plus liegen neue Einkommens- und Verbrauchsstichproben des Statistischen Bundesamtes zugrunde. Demnach ist der Bedarf in dieser Altersgruppe für Lebensmittel und Getränke erheblich höher als bisher berechnet.

Diese Regelsätze gelten ab 1. Januar 2017 (Veränderung gegenüber 2016 in Klammern):

Alleinstehend/ Alleinerziehend/ 409 Euro (+ 5 Euro) Regelbedarfsstufe 1

Erwachsene nicht-erwerbsfähige/Behinderte (z.B. Wohngemeinschaften) 409 Euro (+ 5 Euro) Regelbedarfsstufe 1

Paare je Partner/ Bedarfsgemeinschaften 368 Euro (+ 4 Euro) Regelbedarfsstufe 2

Erwachsene Behinderte in stationären Einrichtungen (bis Ende 2019) 327 Euro (+ 3 Euro) Regelbedarfsstufe 3

nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25 im Haushalt der Eltern 327 Euro (+ 3 Euro) Regelbedarfsstufe 3

Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren 311 Euro (+ 5 Euro) Regelbedarfsstufe 4

Kinder von 6 bis unter 14 Jahren 291 Euro (+ 21 Euro) Regelbedarfsstufe 5

Kinder bis sechs Jahre 237 Euro (unverändert) Regelbedarfsstufe 6

Letzte Änderung: 22.11.2016