Harz IV Sanktionen bleiben

Vorschaubild

05.08.2016 Das Gesetz zur "Rechtsvereinfachung SGB II" soll das Hartz IV-System unbürokratischer machen. Es enthält aber vor allem auch deutliche Verschlechterungen.

Bereits im Sommer 2013 wurde eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe einberufen. Ziel war es, Vorschläge zu erarbeiten, um die Verwaltungsabläufe im Hartz IV-System zu vereinfachen und Leistungsberechtigten schneller und einfacher Klarheit über Ansprüche zu verschaffen. Angesichts der Kompliziertheit des Hartz IV-Systems kann man dieses Anliegen nur begrüßen. Aber schon der Prozess ist kritikwürdig: Gewerkschaften, Kirchen, Wohlfahrtsverbände und Betroffenenvertreter blieben außen vor. Nach einem Jahr präsentierte die Arbeitsgruppe ihren Schlussbericht. Es folgte ein diskussionsintensiver Gesetzgebungsprozess bis zum Beschluss Anfang Juli. Große Teile treten zum August 2016, einige erst Anfang 2017 in Kraft.

Anhänge:

Gründe für die Harz IV Sanktionen

Gründe für die Harz IV Sanktionen

Dateityp: JPEG image data, JFIF standard 1.01

Dateigröße: 213.03KB

Download

SOPO Info

SOPO Info

Dateityp: PDF document, version 1.4

Dateigröße: 222.41KB

Download

Letzte Änderung: 01.08.2016