Alle Jahre wieder: Weihnachtsgeld

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19.11.2014 Anspruchsvoraussetzungen sind laut IG Metall Pforzheim durchaus unterschiedlich

Jetzt im November sollte es auf dem Konto sein: das Weihnachtsgeld - auch 13. Monatsgehalt oder Jahressonderzahlung genannt. Viele Beschäftigte warten im November sehnsüchtig auf ihre Entgeltabrechnung.

In einem tarifgebundenen Betrieb sind die Aussichten auf die Sonderzahlung besonders gut.

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Wer beispielsweise nach Tarif in der Metall,- Elektro-und Edelmetallbranche arbeitet und bereits 3 Jahre im Betrieb ist, erhält etwas mehr als die Hälfte seines Durchschnitts-einkommens zusätzlich oben drauf. Auszubildende erhalten bereits im ersten Ausbildungsjahr 55% der Ausbildungsvergütung ztusätzlich.

Ist die Sonderzahlung/Weihnachtsgeld in diesem Jahr ausgeblieben oder geringer, sollten die betroffenen Beschäftigten schnell nachhaken, denn das ist nur zulässig, wenn in den vergangenen Jahren das Weihnachtsgeld ausdrücklich freiwillig und mit Vorbehalt ausgezahlt wurde. Dabei hilft, so der 1. Bevollmächtigte, der IG Metall Pforzheim Martin Kunzmann, ein Blick in den Arbeits- oder Ausbildungsvertrag:

Fehlt der Hinweis auf Widerruf, haben Beschäftigten weiterhin Anspruch auf Weihnachtsgeld.

Wer bekommt eigentlich Weihnachtsgeld und wie hoch ist es? Solche und ähnliche Fragen bekommt die IG Metall Pforzheim in den letzten Tagen immer wieder gestellt. Insbesondere in Klein- und Mittelbetrieben taucht vor Weihnachten die Frage nach dem Weihnachtsgeld regelmäßig auf. Gibt es nun Weihnachtsgeld oder nicht? Viele Beschäftigten wissen nicht, ob sie einen Rechtsanspruch auf Weihnachtsgeld haben.

Für die Branchen der Metall- und Elektroindustrie, Textile Dienste, Schmuck- Uhren- und Edelmetallindustrie, Säge- und Holzindustrie, Holz- und Kunststoffindustrie sowie Metall-Handwerk ist dies durch die Tarifverträge "Betriebliche Sonderzahlung" eindeutig geregelt.

Danach haben die Beschäftigten einen Rechtsanspruch, die Mitglied der IG Metall sind und deren Arbeitgeber tarifgebunden ist.

Aufgrund von wirtschaftlichen Schwierigkeiten hat die IG Metall Pforzheim in einigen wenigen Betrieben tarifliche Regelungen getroffen nach denen nicht das komplette Weihnachtsgeld zur Auszahlung kommt. Diese sind dann auch bindend. Allerdings sind diese befristeten Regelungen immer gekoppelt mit einer Beschäftigungssicherung und Ausschluss betriebsbedingte Kündigungen, teilweise auch mit Investitionszusagen, so Kunzmann von der IG Metall Pforzheim.

Das Weihnachtsgeld muss den Beschäftigten spätestens am 01. Dezember zur Verfügung stehen. In Zweifelsfällen steht die IG Metall Pforzheim für weitere Auskünfte zur Verfügung. Weitere Infos auch im Anhang Mein Recht

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Mein Recht

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Weinachtsgeld im Tarifvertrag

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Letzte Änderung: 19.11.2014