Kabinettsbeschluss zum Elterngeld Plus
Gestern hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Einführung des Elterngeld Plus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit beschlossen. Eltern sollen künftig bis zu 28 Monate Elterngeld beziehen können, wenn sie Teilzeit arbeiten. Neben dem Elterngeld wird mit dem Gesetz auch die Elternzeit flexibler. Das Elterngeld Plus mit Partnerschaftsbonus eröffnet jungen Eltern einen Zugewinn an Zeitsouveränität, um Familie und Beruf besser vereinbaren zu können. Der Bundesrat berät voraussichtlich im September über die Gesetzesinitiative, dass noch in diesem Jahr im Bundestag verabschiedet werden soll. Die Neuregelungen sollen zum 1. Juli 2015 in Kraft treten.
Zum Kabinettsbeschluss über das Elterngeld Plus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit sagte Elke Hannack, stellvertretende DGB-Vorsitzende, am Mittwoch in Berlin:
"Mit dem Elterngeld Plus leistet die Bundesregierung einen wichtigen Beitrag für eine partnerschaftliche Arbeitsteilung in Familie und Beruf. Mütter und Väter können nun bei gleichzeitiger Teilzeitarbeit entstehende
Einkommenslücken mit dem gestreckten Elterngeld verringern. Beide Elternteile haben damit die Chance, gemeinsam aktiv am Heranwachsen ihrer Kinder beteiligt zu sein, ohne ihre Erwerbstätigkeit aufgeben zu müssen. Die
Arbeitszeit lässt sich damit besser den jeweiligen Lebensphasen anpassen.
Der Gesetzentwurf bedeutet zusätzliche Zeitsouveränität für Eltern: Mütter und Väter haben damit mehr Möglichkeiten, befristet die Arbeitszeit zu reduzieren und kurze Auszeiten, etwa bei der Einschulung
der Kinder, in Anspruch zu nehmen. Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus tragen zur wirtschaftlichen Stabilität von Familien bei, stärken die wirtschaftliche Unabhängigkeit von Frauen und schaffen solide
Ausgangsbedingungen für eine gute Entwicklung der Kinder. Auch für Kinder in anderen Familienkonstellationen erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, in wirtschaftlich gesicherten Verhältnissen aufwachsen zu können.
Der DGB begrüßt die geplante Flexibilisierung der Elternzeit als ersten Schritt zu einer Regelung, wie sie die EU-Elternzeitrichtlinie vorsieht. Aber erst wenn auch erwerbstätige Mütter und Väter, die aus der
Elternzeit zurückkehren, über Dauer, Lage und Rhythmus ihrer Arbeitszeit mitbestimmen können, haben wir in Deutschland erreicht, was zwischen den Sozialpartnern auf europäischer Ebene längst vereinbart ist."
Zahlen, Daten und Fakten zum Elterngeld Plus könnt ihr auch der beigefügten Datei entnehmen.
Letzte Änderung: 06.06.2014