Regierung trickst weiter bei Hartz IV
Im Jahr 2010 hat das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber aufgetragen, das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum zu achten und Korrekturen bei der Berechnung der Hartz IV-Regelsätze eingefordert.
Ob das neue Berechnungsverfahren der Bundesregierung das Existenzminimum sichert, ist zweifelhaft. Aktuelle Studien belegen: Der Regelsatz wird klein gerechnet. Weitere Infos in der Anlage
Letzte Änderung: 10.07.2013