Arme müssen Prozesse führen können!

Vorschaubild

09.04.2013 Bundesregierung darf Prozesskostenhilfe nicht kürzen.

Wer künftig seine Rechte vor den Gerichten durchsetzen will oder sich zunächst nur beraten lassen möchte und zu den Geringverdienern gehört, wird mit massiven finanziellen Mehrbelastungen konfrontiert sein. Dies geht aus einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung der Prozesskosten- und Beratungshilfe hervor. Er wurde im März 2013 im Rahmen einer öffentlichen Anhörung im Rechtssauschuss des Deutschen Bundestages diskutiert.

Mehr zum Thema in der SOPOINFO der IG Metall zur Sozialpolitik.

Wichtiger Tipp: Mitglieder der IG Metall werden beim Arbeits- und Sozialgericht kostenfrei von ihrer Gewerkschaft vertreten.

Anhang:

SOPOINFO

SOPOINFO

Dateityp: PDF document, version 1.5

Dateigröße: 158.15KB

Download

Letzte Änderung: 08.04.2013